„Lösemittelfrei“ nicht gleich schadstoffarm
Giftige Ausdünstungen in Wohnräumen lassen sich nur verhindern, wenn beim Bauen, Renovieren und Einrichten vor allem schadstoffarme Materialien zum Einsatz kommen. Dabei heißt aber zum Beispiel „lösemittelfrei“ nicht unbedingt, dass ein Produkt schadstoffarm ist. Denn zugesetzte organische Flüssigkeiten, die nicht zu den Lösemitteln gerechnet werden, können die Raumluft ebenso belasten – teilweise sogar über einen längeren Zeitraum als herkömmliche Lösemittel. „In jedem Fall sind die Herstellerhinweise zu beachten, etwa in Bezug auf Handhabung, Verarbeitung und Lagerung der Produkte“, so Dr. Dormagen.
Ökologisch, aber reizend
Auch als „ökologisch“ deklarierte Produkte sind nicht zwangsläufig schadstoffarm. Als natürliche organische Lösemittel enthalten sie mitunter geruchsintensive Terpengemische, die Haut und Schleimhäute reizen sowie allergische Reaktionen auslösen können. Pauschale Aussagen über Unverträglichkeiten sind schwer zu treffen. „Auf Allergene werden noch viel zu wenige Produkte geprüft“, so der Experte. Orientierung für schadstoffarmes Bauen bieten anerkannte Produkt-Kennzeichen wie der Blaue Engel, das EU Ecolabel oder die TÜV-Zertifikate „Schadstoffgeprüft“ und „Allergikergeeignet“. Diese werden für Baustoffe, aber auch Heimtextilien, Spielzeuge und sogar ganze Gebäude vergeben.
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