Transportscheine auslesen dank SmartSnapp
DMRZ.de-Kunden rechnen ihre Transportscheine, Verordnungen oder Rezepte am eigenen Rechner mit den Kostenträgern ab. Dafür werden die Abrechnungsdaten im Online-Portal von DMRZ.de erfasst und elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Noch einfacher soll die Eingabe der Transportscheindaten nun mit der intelligenten DMRZ.de-App „SmartSnapp“ funktionieren. Ein Foto des Transportscheins genüge und die darin enthaltenen Daten werden erkannt und in das DMRZ.de-System übertragen. So sparen sich DMRZ.de-Kunden nach Angaben des Unternehmens nicht nur das Eintippen der Daten, sondern es wird auch direkt eine Kopie des Transportscheins in das Dokumenten-Management-System abgelegt. „Auf dieser Weise verfügen unsere Kunden jederzeit über Nachweise, der von ihnen erbrachten und mit den Krankenkassen abgerechneten Krankenfahrten“, sagt DMRZ.de-Geschäftsführer René Gelin. Auch ließen sich die einmal digitalisierten Dokumente im DMRZ.de-System weiterverarbeiten. Wer beispielsweise mit dem Smartphone oder dem Scanner einen Transportschein erfasst und im DMS des Unternehmens speichert, kann diesen mit wenigen Klicks per Fax oder per Brief zur Genehmigung an die Krankenkassen senden.
Kein Kopieren von Rehasportverordnungen
Abrechner im Bereich Rehabilitationssport und Funktionstraining, die jährlich laufende Verordnungen mit den Krankenkassen abrechnen, haben nach Ansicht von DMRZ.de durch das Dokumenten-Management einen weiteren Vorteil: Rehasportverordnungen werden für gewöhnlich vierteljährlich mit den Kassen abgerechnet. Da bei erster Teilabrechnung die originalen Rehasportverordnungen gemeinsam mit der Abrechnung versendet werden, war es notwendig, die Verordnungen mehrfach zu kopieren, da bei jeder Teilabrechnung eine Kopie der Originalverordnung beiliegen muss. Mit dem DMRZ.de Dokumenten-Management ist dies nun überflüssig. Sobald eine Rehasportverordnung ins DMS geladen und mit dem Versicherte verknüpft wird, erstellt das System automatisch eine Kopie der Verordnung bei Teilabrechnung. Das DMRZ.de System erkennt, welche Verordnungen benötigt werden und druckt diese direkt bei der jeweiligen Rechnung mit aus.
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt Sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keine langfristigen Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine Mindestvertragslaufzeit beim DMRZ. Der Clou ist die Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise nur auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem können wegen fehlendem DTA bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen werden. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Zusätzlich bietet das DMRZ für Pflege, Krankentransport und Therapeuten kostenlose Branchensoftware. Das DMRZ ist das derzeit innovative Abrechnungszentrum.
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