Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (Der Link führt zum PDF des Entwurfs bei netzpolitik.org) verlangt von kommerziellen sozialen Netzwerken, die mindestens 2 Millionen registrierte Nutzer in Deutschland haben (kleinere Anbieter sind von den Pflichten befreit)
- einen vierteljährlichen deutschsprachigen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu veröffentlichen,
- ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte einzurichten,
- unverzüglich von einer Beschwerde Kenntnis zu nehmen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu sperren oder zu löschen, andere rechtswidrige Inhalte innerhalb von 7 Tagen,
- das Vorgehen (Beschwerde selbst und getroffene Maßnahmen) zu Beweiszwecken zu dokumentieren,
- den Umgang mit Beschwerden von der Leitung des sozialen Netzwerks durch monatliche Kontrollen zu überwachen und organisatorische Unzulänglichkeiten im Umgang mit eingegangenen Beschwerden unverzüglich zu beseitigen,
- gelöschte Inhalte zu Beweiszwecken zu sichern,
- Nutzer über das Vorgehen zu informieren,
- Kopien des betreffenden Inhalts auf der Plattform ebenfalls unverzüglich zu löschen und
- einen Ansprechpartner und Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen
Verstöße gegen die Vorgaben sollen als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden
Quelle: Thomas Hoeren
Timo Schutt
Rechtsanwalt
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