Update GaLaBau mit Rechtsfragen und Trendthema keramische Beläge im Außenbereich

Rechtliche Fragen sowie ein junges, technisch anspruchsvolles Fachthema mit Zukunftspotenzial standen im Zentrum des Update GaLaBau von tubag: Feinsteinzeug als Terrassenbelag ermöglicht elegante Flächen ohne optische Brüche zwischen Wohn- und Außenraum. Das mechanische Verhalten dünner Platten ist allerdings eine materialtechnische Herausforderung. Hinzu kommen thermische und Witterungseinflüsse, sodass Mängelrügen und Nachbesserungen drohen. tubag stellte bei der Seminarreihe umfassende Systemlösungen für die fachgerechte Verlegung in Theorie und Praxis vor. In zwei Exkursen wurden Fontänenfelder und die zukünftige Entwicklung der Regelwerke beleuchtet. Knapp 300 Fachhandwerker bildeten sich bei der deutschlandweiten Seminarreihe weiter und „installierten“ ihr persönliches Update GaLaBau.

„Vorsicht Gutachter“ lautete der Titel des Vortrags von Bernd Burgetsmeier, vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauhandwerk Fachbereich Pflasterbau. Darin warnte er augenzwinkernd vor der eigenen Zunft. Denn im Pflasterbau träfen mehrere verschiedene Handwerksberufe wie Garten-, Landschafts- und Straßenbauer, Fliesenleger (bei Keramik im Außenbereich) und sogar Steinmetze aufeinander. Hinzu kämen eher praktisch oder akademisch geprägte Sichtweisen und über 70 relevante Regelwerke. Die Folge seien unterschiedliche Auffassungen und Herangehensweisen mit ebenso unterschiedlichen Ergebnissen bei Gutachten.

Um dabei als Fachhandwerker nicht ins Hintertreffen zu geraten, riet Burgetsmeier den Teilnehmern, sich im Streitfall aktiv einzubringen: „Befassen sie sich intensiv mit dem Beweisbeschluss!“ Er stelle das wichtigste Mittel im Gerichtsstreit dar. „Nehmen sie Einfluss auf die Beweisfragen. Egal, ob sie Kläger oder Beklagter sind“, appellierte Burgetsmeier an die Teilnehmer. „Schildern sie als Kläger die Problematik so detailliert wie möglich. Bringen sie als Beklagter Entlastendes vor. Vermeiden sie unbelegbare, einseitige mündliche Abreden.“ Ausforschungsanträge, mit denen vage Vermutungen und Unterstellungen bewiesen werden sollen, seien unzulässig. Vom Gerichtsgutachter abweichende Ansichten sollten durch klar belegbare Zitate aus Regelwerken, Fachbüchern oder Herstellerangaben untermauert und als Ergänzungsfragen vorgetragen werden.

Theorie-Praxis-Transfer beim Thema Feinsteinzeug im Außenbereich
Fachpraktischen Fragen widmeten sich anschließend die tubag Projektmanager der jeweiligen Regionen. Terrassenbeläge mit großformatigen Keramiken aus Feinsteinzeug wirken edel und elegant und sind damit bei Kunden sehr begehrt. Enorm steigenden Marktanteilen stehe derzeit allerdings kein gültiges Regelwerk für den aus Sicht des GaLaBaus exotischen Baustoff gegenüber. Grund genug für die quick-mix Gruppe, zu der die Marke tubag gehört, das Zusammenspiel von mechanischem Verhalten, thermischen und Witterungseinflüssen mit moderner Labortechnik zu erforschen. In einer Klima-Kammer wurden Bewitterungsfolgen bei unterschiedlichen Verlegearten mit zahlreichen mehrstündigen Hitze-Regen- und Hitze-Kälte-Zyklen simuliert. Hinzu kamen Testreihen zu Druck-, Biegezug- und Haftzugfestigkeit. Die Kernerkenntnis hieraus lautet: Die Keramikplatte muss mit dem Bettungsmörtel, der Haftschlämme und dem Fugenmörtel ein funktionierendes System bilden.

Ergebnis dieser Forschungs- und Entwicklungsarbeit ist eine modulare Systemlösung von tubag, bestehend aus dem tubag PFK Pflasterfugenmörtel für wasserdurchlässige Fugen und dem tubag Pflasterfugenmörtel PFN für wasserundurchlässige Fugen sowie der speziellen trassvergüteten und naturweißen tubag Trass- Haftschlämme TNH-flex. Als Bettung dient der wasserdurchlässige und stark kapillarbrechende tubag Trass-Grobkornmörtel TGM, der für die optimale Unterlüftung sorgt. Wichtig für die dauerhafte fachgerechte Verlegung sind Details bei der Ausführung. So muss die Haftschlämme unbedingt vollflächig unter der gesamten Platte aufgezahnt werden, um einen guten Haftverbund zu erzielen. Diese und andere Besonderheiten demonstrierte tubag-Anwendungstechniker Wolfgang Schmitt den Teilnehmern im Praxisteil der Seminarreihe.

Von Teilnehmern wurden insbesondere die hohe Anwenderorientierung und der gelungene Theorie-Praxis-Transfer gelobt: „Im Fokus standen nicht einfach die Produkte des Veranstalters, sondern Antworten auf konkrete Fragestellungen aus der Praxis“, resümierte Gärtnermeister Maik Lindhorst den Nutzen der Fortbildung für die tägliche Arbeit. So wie Lindhorst haben sich viele Teilnehmer bereits das Update GaLaBau 2018 von tubag vorgemerkt. Im kommenden Jahr widmet sich die Seminarreihe unter anderem der Verlegung von Natursteinen sowie möglichen Schäden bei gebundener Bauweise und wie man sie vermeidet.

Über die quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG

Die quick-mix Gruppe mit Hauptsitz in Osnabrück ist ein internationaler Anbieter für nachhaltige System-Baustoffe in Premiumqualität. Unter den Marken quick-mix, SCHWENK Putztechnik und tubag werden Werktrockenmörtel und bauchemische Produkte für Mauerwerk, Fassade und Innenraum, Fliese und Boden sowie für den Garten-, Landschafts- und Straßenbau entwickelt, produziert und vermarktet. quick-mix ist ein Unternehmen der Sievert Baustoffgruppe.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG
Mühleneschweg 6
49090 Osnabrück
Telefon: +49 (541) 601-01
Telefax: +49 (541) 601-853
http://www.quick-mix.de

Ansprechpartner:
Carsten Hinnah
Sputnik GmbH Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (251) 625561-20
E-Mail: hinnah@sputnik-agentur.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.