Unternehmen, die im Rahmen Ihrer Online-Befragung personenbezogene Daten erheben, nutzen oder verarbeiten und hierfür einen externen Dienstleister beauftragen bzw. ein Online-Tool nutzen, benötigen in der Regel einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV-Vertrag). Dieser hält fest, welche Rechte und Pflichten für beide Seiten während der Befragung bestehen. Ein ADV-Vertrag wird unter anderem bei Mitarbeiter- sowie Kundenbefragungen eingesetzt.
„Damit unsere Kunden sofort mit ihrem eigentlichen Vorhaben starten können, also ihrer Online-Befragung, und nicht erst lange nach geeigneten rechtlichen Bausteinen suchen müssen, bieten wir unseren ADV-Vertrag zum Herunterladen an. Anschließend muss dieser nur noch durch das Unternehmen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgesendet werden“, so Maibaum weiterhin.
Der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung wurde in Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten entwickelt und geprüft.
Den ADV-Vertrag zum Herunterladen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zum ADV-Vertrag erhalten Sie mit diesem Link.
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