Nutzer, die kein neues Handy benötigen, sollten auf eine Alternative wie eine Gutschrift oder eine deutliche Verringerung der Grundgebühr bestehen, wenn sie um 24 Monate verlängern möchten. Hierfür ist ein Besuch im Shop des Anbieters oder eine E-Mail an den Kundenservice sinnvoll. Die Höhe der Gutschrift oder Auszahlung sollte sich am bestehenden Handy-Tarif orientieren. Je höher die monatlichen Fixkosten sind, desto größer sollte auch die ‚Belohnung‘ für einen treuen Kunden ausfallen. Kuch weiß: "Eine gute Verhandlungsbasis bietet eine Kündigung, die dem Anbieter bereits vorliegt. Diese kann jederzeit widerrufen werden."
Wenn sich das Nutzungsverhalten zwischenzeitlich geändert hat, können sich die Verbraucher überlegen, ob ein Tarifwechsel beim selben Anbieter oder der Wechsel zu einem anderen Provider in Frage kommt. In jedem Fall sollten die Interessenten herausfinden, welche Fristen der Mobilfunkanbieter vorgibt. In der Regel muss eine Vertragskündigung drei Monate vor dem Laufzeitende beim Anbieter eingegangen sein. Wird diese Frist überschritten, verlängert sich der Vertrag meist um ein ganzes Jahr. Kuch empfiehlt: "Eine Vertragskündigung sollte stets schriftlich vorgenommen und auch schriftlich vom Mobilfunkanbieter bestätigt werden."
Des Weiteren ist es ratsam – wie bei allen Verträgen – die Vertragsbedingungen genau zu lesen. Denn häufig befinden sich auch in den Fußnoten oder im Kleingedruckten wichtige Details. Kuch sagt: "Von mündlichen Vertragsverlängerungen am Telefon raten wir ab, da dort manchmal Versprechungen gemacht werden, die hinterher nicht eingehalten werden, beispielsweise zu einem monatlichen Rabatt auf die Grundgebühr." Vor der Zustimmung zu einer Vertragsverlängerung sollten sich Kunden den neuen Vertrag schriftlich zukommen lassen und vor der Unterzeichnung alle Details prüfen.
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