In Deutschland wurde die sogenannte Subunternehmerhaftung für die Betreiber von Baustellen eingeführt. Die Vorschrift bedeutet, dass ein Bauunternehmer in seiner Funktion als Erstunternehmer nicht nur dafür verantwortlich ist, dass er die Beziehungen zu seinen eigenen Mitarbeitern und Geschäftspartnern in Ordnung hält, vielmehr soll er auch für das haften, was in […]