Datenschutz ist ein Grundrecht
Die Pflichten der verantwortlichen Datenverarbeiter und die Rechte der natürlichen Personen (die DSGVO spricht von „betroffenen Personen“) ergeben sich ab dem 25. Mai 2018 u.a. aus der EU-weit anzuwendenden DSGVO. Die DSGVO dient nicht dem Schutz der Daten per se, sondern dem „Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“ Sie „schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.“ Daraus folgt aber auch, dass juristische Personen wie z.B. GmbH, AG etc. nicht von der DSGVO geschützt werden.
Ziele der DSGVO
Mit der DSGVO werden mehrere Ziele verfolgt. Ein Ziel ist es, datenbasierte Profilbildungen und die damit verbundene Steuerungsmöglichkeit (z.B. zu Marketingzwecken) von Personen zu verhindern. Websitebesucher sollen von Websitebetreibern in die Lage versetzt werden, die Datenerhebung, – verarbeitung, – nutzung zu überprüfen und ggf. zu widersprechen. Daher vervielfachen sich die Informationspflichten der Websitebetreiber.
Datenschutzerklärung muss die Rechte informieren
Die betroffene Person muss über ihre Rechte in der Datenschutzerklärung aufgeklärt werden. Die Information muss in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt werden.
Was droht bei Verstößen gegen die DSGVO?
Art. 82 DSGVO bestimmt, dass jeder an einer Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligte Verantwortliche für den Schaden haftet, der durch einen Verstoß gegen die DSGVO verursacht wurde. Datenschutzverstöße können von den zuständigen Aufsichtsbehörden mit Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verfolgt werden. Daneben droht bei fehlerhaften und jedermann online einsehbaren Datenschutzerklärungen auch die Gefahr, von einem Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverband abgemahnt zu werden.
Wie bekomme ich meine Datenschutzerklärung?
Eine Datenschutzerklärung erstellen Sie online in wenigen Minuten mit Hilfe eines Fragenkatalogs. Via Schnittstelle zu den gängisten Content Management Systemem (CMS), wie z.B. WordPress, Joomla oder TYPO3, bauen Sie die Datenschutzerklärung in Ihre Webseite ein und janolaw aktualisiert es automatisch bei Rechtsänderungen.
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