Die Registrierung bei der Kanzlei Buchalik Brömmekamp ist mit keinen Kosten für die betroffenen Anleihegläubiger verbunden, sondern bietet den Vorteil, dass sie von den Fachanwälten über die weiteren Entwicklungen informiert werden. Als nächsten Schritt fordert die gemeinsame Vertreterin die Herausgabe der seinerzeit bestellten Sicherheiten. Auf diesem Wege soll eine größtmögliche Befriedigung für die von ihr vertretenen Anleihegläubiger erreicht werden.
Der Glückspiel- und Wettanbieter Mybet hatte am 17. August 2018 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Das Scheitern der geführten Investorengespräche sowie die Ablehnung der Einstellung der vom Finanzamt Frankfurt am Main II betriebenen Vollstreckung über rund vier Millionen Euro Steuerschulden werden als Gründe für die Vorbereitung des Insolvenzantrages genannt. Für den 14. Dezember 2018 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Berichtstermin für alle Gläubiger der Mybet Holding SE i.I. einberufen. Zu der möglichen Höhe der Insolvenzquote hat der Insolvenzverwalter Sascha Feies noch keine Angaben gemacht.
Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und ist selbst auch gemeinsamer Vertreter.
Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.
Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich gern per E-Mail: kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de, per Telefon 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, in Verbindung.
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