Arbeitgeber sind laut Arbeitsstättenverordnung gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und den Schutz Ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten. Eine tragende Säule bildet die Kennzeichnungspflicht, um vor Gefahren zu warnen, die sich nicht durch andere Maßnahmen verhindern lassen. Um es den Verantwortlichen zu erleichtern, konkretisiert die technische Regel für Arbeitsstätten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (ASR A1.3) die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und fordert bei der Sicherheitskennzeichnung, die Piktogramme der DIN EN ISO 7010 zu nutzen. Doch was steckt hinter dieser Forderung und welche Vorteile können Arbeitgeber bei der Erfüllung der ASR A1.3 erzielen?
Im Jahr 2013 hat die ASR A1.3 eine Generalüberholung erfahren. Hierbei wurden unter anderem die Zeichen aus der DIN EN ISO 7010 aufgenommen und als Standard definiert, um eine Vereinheitlichung der Sicherheitskennzeichnung zu erreichen. Die alten Zeichen wurden dabei ersetzt; der Unterschied zwischen gültiger und nicht mehr gültiger ASR A1.3 ist gut am Beispiel des Brandschutzzeichens für Feuerlöscher zu sehen.
Sofern in einem Betrieb noch alte Zeichen hängen, ist es höchste Zeit, diese auszutauschen, um die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen und sich eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung zu ersparen. Wählt ein Arbeitgeber nämlich die alte Kennzeichnung, muss er anhand einer neuen Gefährdungsbeurteilung beweisen, dass damit die gleiche Sicherheit für die Mitarbeiter erreicht wird. Eine aufwändige und kostenintensive Maßnahme. Mit einer Umstellung auf die neuen Zeichen und die Einhaltung der aktuellen ASR A1.3 kann die Vermutungswirkung geltend gemacht werden, die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung erfüllt zu haben. Dabei sollte auf eine einheitliche Verwendung der neuen Zeichen geachtet und eine Vermischung vermieden werden, um im Notfall klare und unmissverständliche Aussagen zu treffen.
Wie eingangs erwähnt, ist die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege gesetzlich vorgeschrieben und in jedem Betrieb Pflicht. Doch in der Praxis ist nicht immer eindeutig, wie die notwendigen Schilder korrekt angebracht werden. So schreibt die ASR A1.3 vor, dass das Sicherheitskennzeichen Rettungsweg/Notausgang immer mit einem Richtungspfeil kombiniert werden muss. Dieses Zeichen darf somit nie ohne Pfeil verwendet werden. Hier schließt sich häufig schon die nächste Frage an: Welche Pfeilrichtung ist in welcher Situation anzuwenden? Die in der ISO 16069 festgeschriebenen Bedeutungen der Pfeilrichtungen sind in den Fachbericht DIN SPEC 4844-4 übernommen worden, welcher damit eine praxisorientierte Antwort auf diese Frage gibt.
Von besonderem Interesse ist dabei die Verwendung des Pfeils nach oben/unten. Bisher wurde in Deutschland über Türen oft ein Pfeil nach unten angebracht. Jedoch zeigt nur der Pfeil nach oben die Laufrichtung „geradeaus“ bzw. „durch die Tür gehen“ an.
Neben den erwähnten Brandschutz- und Rettungszeichen gehören auch Warn-, Verbots- und Gebotsschilder zur Sicherheitskennzeichnung.
Der Sicherheitsexperte Kroschke hat das komplexe Thema der Sicherheitskennzeichnung in einem übersichtlichen White Paper zusammengefasst. Es unterstützt dabei, die betriebliche Beschilderung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Das White Paper erklärt die verschiedenen Arten der Sicherheitskennzeichnung im Betrieb, zeigt die rechtlichen Hintergründe auf und informiert über das korrekte Verwenden und Anbringen. Eine Übersicht zeigt die Unterschiede zwischen gültiger und nicht mehr gültiger ASR A1.3. Auf diese Weise können Arbeitgeber die Sicherheit im Betrieb nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers gewährleisten.
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