highQ-Kunde startet pünktlich mit dem neuen BW-Tarif

Anbieter verbundübergreifender Verkehre in Baden-Württemberg waren verpflichtet, ihren Fahrgästen zum Stichtag 9.12.2018 den neuen, landesweiten BW-Tarif anzubieten. Mit Unterstützung durch highQ konnten die Kreisverkehrsbetriebe Sigmaringen (KVB) eine Punktlandung hinlegen.

Der neue, zum 9. Dezember eingeführte BW-Tarif soll verbundübergreifendes Fahren bequemer und günstiger machen. Mit seinen 22 regionalen Verkehrsverbünden ist Baden-Württemberg ein äußerst anspruchsvolles Umfeld. Für viele, vor allem kleinere Verkehrsanbieter stellte das zusätzliche Tarifangebot allerdings eine Herausforderung dar, da die vom Land gelieferten Tarifdaten in sämtliche Verkaufs- und Kontrollsysteme eingepflegt werden mussten. Dies betraf vor allem Schienenverkehrsanbieter wie DB Regio, aber auch überregionale Busunternehmen wie die KVB Sigmaringen. Der von den KVB betriebene „Regiobus Donau-Bodensee“, eine 48 Kilometer lange Buslinie von Sigmaringen nach Überlingen, verbindet die Verkehrsverbünde Neckar-Alb-Donau (Naldo) und Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB). 

„Alle Verkehrsunternehmen, die über Verbundgrenzen hinweg fahren, mussten die Tarifintegration bis zum Stichtag bewerkstelligen“, erklärt Erik Schlegel, der das Projekt für highQ-Kunden betreut. „Für unseren Kunden KVB Sigmaringen konnten wir die Umsetzung dieses sehr mächtigen und komplexen Tarifs trotz des sehr knappen Zeitrahmens pünktlich realisieren.“ Dafür habe man aus Fachkreisen viel Anerkennung erfahren, wo der BW-Tarif wegen des damit verbundenen Aufwands schon mit einer „neuen Verbundgründung“ verglichen wurde. „Trotzdem war die Umsetzung dank der großen Erfahrung bei highQ im Umgang mit Tarifdaten schnell und preiswert möglich“, freut sich highQ-Vertriebsleiter Kai Horn. Von Vorteil sei hierbei gewesen, dass die KVB bereits über moderne, Tablet-basierte Verkaufs- und Kontrollsysteme mit der highQ-TicketApp verfügten. 

Die neuen Tarifdaten werden vom Land im standardisierten PKM-Format (Produkt- und Kontrollmodul) angeliefert, für die Integration sind die Verkehrsunternehmen dann selbst zuständig. Oder sie holen sich Unterstützung durch Experten wie highQ. Mit weiteren Kunden ist Erik Schlegel daher bereits im Gespräch: „Wer keine verbundübergreifenden Verkehre anbietet, hat noch eine etwas längere Frist für die Umsetzung des BW-Tarifs.“ Im Laufe des ersten Halbjahrs 2019 will highQ ein Update seiner TicketApp anbieten, die den neuen Tarif bereits beinhaltet und somit den Verkauf und die Kontrolle von BW-Tickets für alle Anwender der highQ-App ohne zusätzlichen Aufwand ermöglichen wird. Im nächsten Jahr, sobald das Land die Tarifdaten für E-Tickets nach VDV-KA liefert, wird highQ außerdem seine App mytraQ für die mobile Ticketkontrolle entsprechend updaten.

Über die highQ Computerlösungen GmbH

Das Freiburger Software-Unternehmen highQ Computerlösungen GmbH ist auf die Entwicklung branchenspezifischer Software und Systemlösungen für den öffentlichen Personenverkehr (ÖPV), das Finanzwesen sowie das Benchmarking von Unternehmen spezialisiert. Niederlassungen des Freiburger Unternehmens finden sich in Berlin, Hamburg und Stuttgart.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

highQ Computerlösungen GmbH
Schwimmbadstraße 26
79100 Freiburg
Telefon: +49 (761) 706040
Telefax: +49 (761) 706044
http://www.highQ.de

Ansprechpartner:
Nicola Fischer
Telefon: +49 (761) 706040
E-Mail: n.fischer@highq.de
Kai Horn
Leiter Vertrieb und Marketing
Telefon: 0761706040
E-Mail: k.horn@highq.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.