BSI-KRITIS-Verordnung: Weitere Krankenhäuser erreichen Schwellenwert

Der Schwellenwert zur Identifikation kritischer Infrastrukturen im Bereich der Krankenhäuser wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf 30.000 vollstationäre Behandlungsfälle pro Jahr festgelegt. Dieser Schwellenwert bezieht sich auf das Vorjahr. Gemäß der BSI-KRITIS-Verordnung haben Krankenhäuser jeweils bis zum 31. März zu prüfen, ob sie diesen Schwellenwert erreichen oder überschreiten. In diesem Fall sind sie aufgefordert, eine entsprechende Meldung an das BSI zu übermitteln Das Krankenhaus gilt ab dem Folgetag (1. April) als kritische Infrastruktur im Sinne des BSI-Gesetzes.

Dieser Situation sehen sich demgemäß alle Krankenhäuser gegenüber, die bislang knapp unter dem Schwellenwert lagen (zwischen 29.000 und 29.999 vollstationären Fällen p.a.).

Mit dem im Dezember zum ersten Mal als Gesamtdokument vorgelegten branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S), der zur Zeit vom BSI geprüft wird, steht den KRITIS-Häusern und allen, die es in Kürze werden, ein definiertes Rahmenwerk zur Etablierung eines angemessenen Sicherheitsniveaus bei gleichzeitiger Wahrung des üblichen Versorgungsniveaus der Patientenversorgung und der Verhältnismäßigkeit der umzusetzenden Maßnahmen zur Verfügung. Der Kern des B3S ist die Einführung eines Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS), das grundlegende Vorteile für die Umsetzung eines transparenten Sicherheitsstandards in der heterogenen Systemlandschaft der Krankenhäuser bietet.

Die Krankenhäuser, die an der Schwelle zur KRITIS-Einstufung stehen, sollten sich umgehend mit dem Thema ISMS beschäftigen. Die Adiccon GmbH als erfahrener, klinikorientierter Beratungspartner bei allen Themen der Informationssicherheit bietet entsprechende Dienstleistungspakete an und steht für Informationsgespräche gerne zur Verfügung.

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