TÜV Rheinland: Nutzungszeiten von Sprachassistenten für Kinder regulieren

Die Digitalisierung hat auch im Kinderzimmer schon längst Einzug gehalten und in immer mehr Familien sind Sprachassistenten als nützliche Helfer beliebt. Damit kann der Nachwuchs sich Geschichten erzählen lassen und diese nachspielen, älteren Schülern helfen die smarten Speaker bei den Hausaufgaben. „Es gibt tolle technische Anwendungen, die speziell für Kinder entwickelt werden. Sie unterstützen die Jüngeren beim Spielen und Lernen und schaffen ein Verständnis für die digitale Welt. Eltern sollten beim Kauf und beim Umgang mit Sprachassistenten aber einiges beachten“, sagt Günter Martin, Internet-Experte von TÜV Rheinland.

Datensicherheit und Kindeswohl im Fokus

Bei der Anschaffung der smarten Speaker spielen zum einen Daten- und Gerätesicherheit eine wichtige Rolle, um die Privatsphäre der Kinder zu schützen und Datenmissbrauch vorzubeugen, zum anderen pädagogische Gesichtspunkte. „Eine übermäßige Nutzung ist nicht empfehlenswert. Einige Hersteller bauen deshalb Kindersicherungen ein, die die Geräte zu bestimmten Zeiten automatisch deaktivieren. Bei anderen Assistenten helfen die klassische Schaltuhr und Einstellungen am Router“, so Martin. Potenzielle Folgen übermäßiger Nutzung können laut aktuellem EU-Bericht „Kaleidoscope on the Internet of Toys“ beispielsweise mangelnde Interaktion mit den Eltern sowie fehlende Balance im Leben sein. So können Schlaf, Sozialisation und körperliche Aktivitäten der Kinder erheblich beeinflusst werden. Das Spielerlebnis sei zudem gekünstelt und geprägt durch Skripte und Algorithmen. Einen sozialen Kontakt ersetzen Amazon Echo, Alexa und Siri nicht. „Eltern sollten ihren Kindern möglichst früh erklären, dass es sich bei diesen Geräten nur um Maschinen handelt und kein Mensch dahintersteckt“, erklärt Günter Martin.

Sicher im Internet

Bei kontrolliertem Gebrauch können Kinder jedoch schnell von den Sprachassistenten profitieren. Die Geräte ermöglichen individualisiertes und spielerisches Lernen, vielseitige Spielerfahrung und sie fördern die gemeinsame Nutzung der smarten Helfer mit anderen Kindern.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Antje Schweitzer
Pressesprecherin Fachpresse
Telefon: +49 (221) 8065597
Fax: +49 (221) 8061760
E-Mail: antje.schweitzer@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel