Parlamentarischer Abend der Gesundheitshandwerke

Am 8. Mai 2019 fand der fünfte Parlamentarische Abend der Arbeitsgemeinschaft Gesundheitshandwerke in Berlin statt, bei dem die gemeinsamen berufs- und gesundheitspolitischen Standpunkte in einem gemeinsamen Positionspapier    vorgestellt wurden. Das Treffen führte wichtige Entscheidungsgeber aus Politik, Verwaltung und den Gesundheitshandwerken zusammen. Der Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), Dominik Kruchen, nahm mit seinen Vorstandsmitgliedern und Generalsekretär Walter Winkler an der Veranstaltung teil. Hauptredner des Abends war der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Dr. Thomas Gebhart. Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, begrüßte die Gäste im „Haus des Deutschen Handwerks“.

In seinem Statement konzentrierte sich Kruchen auf die Herausforderungen der Umsetzung der neuen Medizinprodukteverordnung und auf die Entwicklung der zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ).

Präsident Kruchen lobte dabei den konstruktiven Austausch mit dem Ministerium über eine pragmatische Auslegung der neuen Europäischen Verordnung über Medizinprodukte (MDR). Er begrüßte die Unterstützung des BMG, gerade die kleinen und mittleren Betriebe der Gesundheitshandwerke vor Überforderungen zu schützen, wo immer das geht. Kruchen nannte dabei insbesondere die Anforderungen einer klinischen Bewertung und klinischen Nachbeobachtung, die bei Sonderanfertigungen von den Betrieben nicht zu leisten seien und auch für den Patienten keinen Schutzeffekt hätten. „Auch muss dringend klargestellt werden, dass die CE-Kennzeichnung der seriellen Vorprodukte, die speziell zur Anfertigung von Sonderanfertigungen dienen, weiterhin mit einem CE-Zeichen versehen werden können“, betonte Kruchen.

Die größte strukturelle Herausforderung für die Zahntechnik sind gemäß dem VDZI-Präsidenten aber die Z-MVZ. Die Kommerzialisierung der Zahnheilkunde sei damit komplett freigegeben. Gleichzeitig sei damit verbunden, dass der Begriff des Praxislabors rechtlich nun vollständig „entkernt“ würde.

Laut Kruchen fehlt den Z-MVZ die berufs- und gebührenrechtliche Grundlage für das Betreiben eines eigenen Praxislabors: „Der Gesetzgeber muss sich mit der Aushöhlung der Freiberuflichkeit beschäftigen und hier für die notwendige Klarheit sorgen. Die Gefahr ist real, dass niemand mehr hinter der Tür eines MVZ die Einhaltung des geltenden Berufs- und Gebührenrechts nachprüfen kann“, mahnte er. Die leistungsfähigen zahntechnischen Meisterbetriebe seien im Zuge der Ausweitung der Z-MVZ, trotz ihrer hohen Leistungsfähigkeit, die Opfer fehlender Rechtsklarheit und fehlender Rechtsdurchsetzung. Die Maßnahmen zur Beschränkung von Z-MVZ, die mit dem TSVG erfolgt seien, lösten diese Problematik nicht.

Der Parlamentarische Staatssekretär Gebhart versicherte, dass das BMG in allen Fragen auch in Zukunft weiterhin mit den Gesundheitshandwerken im engen Dialog bleiben wird.

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