Blogger, Youtuber, Podcaster oder Influencer sind die Idole der „Digital Natives“, die mit dem Internet groß und vielleicht auch erfolgreich geworden sind. Was oft als Hobby beginnt, kann sich durch gesponserte Beiträge, Werbebanner oder Produktplatzierung zu einer lukrativen Einnahmequelle entwickeln. „Viele Blogger oder Influencer werden von ihren Bekannten darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre Einnahmen versteuern müssen“, sagt Ecovis-Steuerberater Daniel Frischkorn. Dem Finanzamt sind die Einnahmen sowieso bekannt, weiß er, „denn die Unternehmen verbuchen die Werbeleistung von Bloggern oder Influencern als Ausgaben.“
Der Berliner Steuerberater ist in der Digitalszene zu Hause und weiß, dass „das Internet nichts vergisst. Auch Jahre später lassen sich Werbung oder Klickzahlen nachvollziehen“, warnt er, „ich rate daher allen, dass sie lieber gleich alles dokumentieren und gegenüber dem Finanzamt offenlegen.“
Welche Einnahmen es im Netz gibt
Am Anfang sind es vielleicht nur Cent-Beträge zum Beispiel von Google Adsense oder für Videoaufrufe bei Youtube. Aber mit dem Erfolg steigen meist die Einnahmen. Womit Influencer Geld verdienen:
- Direkte Werbeeinahmen von Unternehmen für die Nennung von Produkten. Das Geld kommt dann von den Unternehmen, „und das ist für die Finanzämter einfach nachvollziehbar, denn sie verbuchen sie als Ausgaben“, so Frischkorn. Dass es sich dabei nicht unbedingt um Peanuts handelt, zeigt eine interessante Zahl: Top-Influencer bekommen für ihre Posts bis zu 38.000 Euro.
- Werbeeinnehmen durch Werbeeinblendungen der Plattformen: Je erfolgreicher ein Influencer ist, desto mehr Klicks oder Abonnenten hat sein Kanal. Ab einer gewissen Größenordnung blenden die Plattformen Werbung ein, wofür die Influencer wiederum Geld bekommen.
- Waren, die Influencer von ihren Werbekunden bekommen, sind Sachzuwendungen und ebenfalls Einnahmen. „Viele verkaufen die Waren später bei Ebay“, berichtet Steuerberater Frischkorn aus seiner Erfahrung, „auch das kann dann steuerliche Auswirkungen haben.“
Selbstständig, gewerbesteuerpflichtig, Kleinunternehmer oder schon umsatzsteuerpflichtig?
„Die meisten Internetstars sind Gewerbetreibende“, sagt Steuerberater Frischkorn. Deshalb müssen sie Gewerbesteuer bezahlen. Nur wenige sind selbstständig, „etwa alle diejenigen, die einen unabhängigen Blog wie zum Beispiel einen Reiseblog betreiben“, sagt er.
Viele starten seiner Erfahrung nach nebenberuflich. „Solange sie unter dem Jahresumsatz von 17.500 Euro liegen, sind sie nicht umsatzsteuerpflichtig. Wer darüber liegt, muss in eigenen Rechnungen Umsatzsteuer verlangen und vereinnahmte Umsatzsteuer aus Rechnungen ans Finanzamt abführen.“
Vergangenheit bewältigen ist schwieriger als Zukunft gestalten
Weil es viele Details gibt, die junge Unternehmer nicht kennen, rät der erfahrene Steuerberater Frischkorn, gar nicht erst lange zu warten, sondern sich gleich von Anfang an an einen Steuerberater zu wenden. „Das spart viel Arbeit. Wer im Nachhinein Sachverhalte, die weit in der Vergangenheit liegen, nachweisen muss, für den wird es teurer, als wenn er gleich alles korrekt gegenüber dem Finanzamt erklärt.“
Unseren Erklärfilm zum Thema: Warum sich das Finanzamt für Influencer interessiert, finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=7GDpG5aQPLk&t=67s
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