Warum sich das Finanzamt für Blogger und Influencer interessiert

Unternehmen, die Influencer für sich werben lassen und ihnen dafür Waren schicken, verbuchen das als Ausgaben. Doch wissen die jungen Digitalstars, dass sie auch diese Waren zusätzlich zu ihren Werbeeinnahmen versteuern müssen? Warum sich Blogger und Influencer an einen Steuerberater wenden sollten, erklärt Ecovis-Steuerberater Daniel Frischkorn in Berlin.

Blogger, Youtuber, Podcaster oder Influencer sind die Idole der „Digital Natives“, die mit dem Internet groß und vielleicht auch erfolgreich geworden sind. Was oft als Hobby beginnt, kann sich durch gesponserte Beiträge, Werbebanner oder Produktplatzierung zu einer lukrativen Einnahmequelle entwickeln. „Viele Blogger oder Influencer werden von ihren Bekannten darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre Einnahmen versteuern müssen“, sagt Ecovis-Steuerberater Daniel Frischkorn. Dem Finanzamt sind die Einnahmen sowieso bekannt, weiß er, „denn die Unternehmen verbuchen die Werbeleistung von Bloggern oder Influencern als Ausgaben.“

Der Berliner Steuerberater ist in der Digitalszene zu Hause und weiß, dass „das Internet nichts vergisst. Auch Jahre später lassen sich Werbung oder Klickzahlen nachvollziehen“, warnt er, „ich rate daher allen, dass sie lieber gleich alles dokumentieren und gegenüber dem Finanzamt offenlegen.“

Welche Einnahmen es im Netz gibt

Am Anfang sind es vielleicht nur Cent-Beträge zum Beispiel von Google Adsense oder für Videoaufrufe bei Youtube. Aber mit dem Erfolg steigen meist die Einnahmen. Womit Influencer Geld verdienen:

  • Direkte Werbeeinahmen von Unternehmen für die Nennung von Produkten. Das Geld kommt dann von den Unternehmen, „und das ist für die Finanzämter einfach nachvollziehbar, denn sie verbuchen sie als Ausgaben“, so Frischkorn. Dass es sich dabei nicht unbedingt um Peanuts handelt, zeigt eine interessante Zahl: Top-Influencer bekommen für ihre Posts bis zu 38.000 Euro.
  • Werbeeinnehmen durch Werbeeinblendungen der Plattformen: Je erfolgreicher ein Influencer ist, desto mehr Klicks oder Abonnenten hat sein Kanal. Ab einer gewissen Größenordnung blenden die Plattformen Werbung ein, wofür die Influencer wiederum Geld bekommen.
  • Waren, die Influencer von ihren Werbekunden bekommen, sind Sachzuwendungen und ebenfalls Einnahmen. „Viele verkaufen die Waren später bei Ebay“, berichtet Steuerberater Frischkorn aus seiner Erfahrung, „auch das kann dann steuerliche Auswirkungen haben.“

Selbstständig, gewerbesteuerpflichtig, Kleinunternehmer oder schon umsatzsteuerpflichtig?

„Die meisten Internetstars sind Gewerbetreibende“, sagt Steuerberater Frischkorn. Deshalb müssen sie Gewerbesteuer bezahlen. Nur wenige sind selbstständig, „etwa alle diejenigen, die einen unabhängigen Blog wie zum Beispiel einen Reiseblog betreiben“, sagt er.

Viele starten seiner Erfahrung nach nebenberuflich. „Solange sie unter dem Jahresumsatz von 17.500 Euro liegen, sind sie nicht umsatzsteuerpflichtig. Wer darüber liegt, muss in eigenen Rechnungen Umsatzsteuer verlangen und vereinnahmte Umsatzsteuer aus Rechnungen ans Finanzamt abführen.“

Vergangenheit bewältigen ist schwieriger als Zukunft gestalten

Weil es viele Details gibt, die junge Unternehmer nicht kennen, rät der erfahrene Steuerberater Frischkorn, gar nicht erst lange zu warten, sondern sich gleich von Anfang an an einen Steuerberater zu wenden. „Das spart viel Arbeit. Wer im Nachhinein Sachverhalte, die weit in der Vergangenheit liegen, nachweisen muss, für den wird es teurer, als wenn er gleich alles korrekt gegenüber dem Finanzamt erklärt.“

Unseren Erklärfilm zum Thema: Warum sich das Finanzamt für Influencer interessiert, finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=7GDpG5aQPLk&t=67s

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 75 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel