Die Medizinprodukteverordnung ist, ebenfalls wie die In-Vitro Diagnostika Verordnung, im Mai 2017 in Kraft getreten. Die beiden Verordnungen dienen zum Schutz der Patienten und um die hohe Qualität zu gewährleisten. Medizinprodukte müssen eindeutig gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung erfolgt durch UDI-Codes. Die Codes werden dann an die europäische Datenbank (EUDAMED) gemeldet. Ebenfalls müssen die Produkte in Risikoklassen einsortiert werden. Die erste Übergangsfrist endet am 26. Mai 2020. Außerdem sieht die Verordnung eine neue Klasseneinteilung vor.
COSYS hat für alle Interessenten ein Video zu dem Thema erstellt. In dem Video sind die Hintergründe der Verordnung und die neue Klassifizierung übersichtlich dargestellt. Das Video finden Sie in der Pressemitteilung oder unter Youtube.
Weitere Informationen finden sie hier:
https://www.cosys.de/pharma-eu-verordnung
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