Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sind vor allem im Bereich des privaten Wohnungsbaus bekannt. Weniger bekannt ist dagegen, dass auch Gewerbeimmobilien, wie z.B. Büros, Produktions- und Lagerhallen oder Ausstellungsgebäude als energieeffiziente Neubauten durch die KfW gefördert werden können. Stark vereinfacht bedeutet „KfW-55“, dass bei der Berechnung der Energieverbräuche nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) die zulässigen Grenzwerte nur zu 55% in Anspruch genommen werden. Zudem werden an die Wärmedämmung einzelner Bauteile Mindestanforderungen gestellt.
Bei Erfüllung dieser Anforderungen erhält man einen „geförderten Zinssatz“, dessen Höhe – wie bei einem „normalen“ Kredit – vom Unternehmensrating abhängt. Aufgrund der aktuell ohnehin sehr niedrigen Zinssätze liegt hierin aber im Vergleich zu einem normalen Hausbankkredit nicht der entscheidende Vorteil. Unseres Erachtens ist der wirklich interessante Vorteil einer Realisierung des KfW-55 Standards der dann wirksam werdende Zuschuss in Höhe von 5,0 % des Darlehensbetrages bis zu maximal 50 € pro m² beheizter Nettogrundfläche entsprechend der EnEV-Berechnung. Und dieser Tilgungszuschuss muss – wie der Name schon sagt – nicht zurückgezahlt werden!
Im Bereich „Gewerbeimmobilien“ ist dieses Thema noch zu wenig bekannt – obwohl sich die Prüfung dieser Thematik eigentlich immer lohnt. Aus der Erfahrung von über 1.500 geplanten und gebauten Gewerbeimmobilien hat das Unternehmen Borgers deshalb das „Effizienz-Plus-Konzept“ entwickelt. Ziel dieses Beratungskonzeptes ist es, neben einer wirtschaftlichen Bauweise die Betriebskosten der Immobilie zu senken und zu prüfen, welche öffentlichen Förderprogramme die Bauherren nutzen können. „Unsere Kunden haben Tilgungszuschüsse von einigen Tausend Euro bis zu mehreren Hunderttausend Euro erhalten!“ berichtet Dipl.-Ing. Wolfgang Hartz, Energieeffizienzexperte des Generalbauunternehmens Borgers. Wir ermitteln deshalb für jeden unserer Kunden, welche zusätzlichen baulichen Maßnahmen zur Erreichung der KfW-55-Anforderungen sinnvoll sind und welche zusätzlichen Investitionen hierfür erforderlich werden. Hieraus lässt sich – unter Einbeziehung des Zuschussbetrages, der durch die finanzierende Bank ermittelt wird – die Vorteilhaftigkeit der Inanspruchnahme von KfW-55-Mitteln deutlich ablesen. Und dieser „Gedankensport“ lohnt sich erstaunlich oft: Bei ca. 70-80 Prozent unserer Neubauvorhaben kommen unsere Kunden als Bauherren in den Genuss einer Förderung über KfW-55 mit einem 5%-igen Zuschuss. Dies ist unabhängig davon, ob – um nur einige Beispiele zu nennen – ein Büro, eine Produktions- oder Lagerhalle, ein Ausstellungsgebäude, eine Werkstatt oder eine Kindertagesstätte gebaut wird.
Welche baulichen Maßnahmen zur Erlangung des Tilgungszuschusses zusätzlich möglich, erforderlich und sinnvoll sind, hängt von der Größe des Bauvorhabens, der bisher geplanten Haustechnik und den Gegebenheiten vor Ort ab. Dies kann an einigen Beispielen verdeutlicht werden:
Beispiel 1 – Bürogebäude mit Fernwärme: Wir haben beispielsweise ein Bürogebäude fertig gestellt, bei dem bereits zu Beginn der ersten planerischen Überlegungen eine Beheizung über Fernwärme geplant war. Da diese Fernwärme aus einem in der Nachbarschaft liegenden „Biomasse-Heizkraftwerk“ gewonnen wird, kann im Rahmen der EnEV-Berechnung ein sehr niedriger Primärenergiefaktor angesetzt werden. In diesem Fall waren daher nur geringfügige Verbesserungen bei der Dämmung weniger Einzelbauteile sowie die Antragstellung notwendig. Von dem 5%-igen Tilgungszuschuss in sechsstelliger Höhe, den der Bauherr erhalten hat, musste also nur ein sehr geringer Betrag zusätzlich investiert werden.
Beispiel 2 – Kindertagesstätte mit Wärmepumpe: Bei bestimmten Gebäudetypen sind ebenfalls keine bedeutenden zusätzlichen Investitionen notwendig, um in den Genuss der Förderung des KfW-Energieeffizienzprogramms zu kommen. So haben wir etwa bei einer kleineren Kindertagesstätte zur Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) eine effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe eingesetzt. Bei dem Einsatz dieser Heizungstechnik mit regenerativer Energie handelt es sich – da das EEWärmeG ohnehin zusätzlich zur EnEV einzuhalten ist und eine Fußbodenheizung gewünscht wurde – nicht um zusätzliche Kosten, sondern um ohnehin notwendige „Sowieso-Investitionen“.
Beispiel 3 – Markenautohaus mit Photovoltaik: Ein anderes Praxisbeispiel für „Sowieso-Investitionen“ ist ein von uns geplantes Markenautohaus, bei dem die Beheizung der Ausstellung und des Kundenbereiches ebenfalls mit einer Fußbodenheizung über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erfolgt. Da aufgrund wirtschaftlicher Abwägung die anderen Bereiche, z.B. Werkstatt, Lager, Sozialräume, mit konventioneller Technik beheizt werden, war als zusätzliche bauliche Maßnahme vor allem die Installation einer Photovoltaikanlage zur eigenen Stromnutzung notwendig. In Summe ergibt sich, dass von dem 5%-igen Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro der überwiegende Teil in die Installation einer Photovoltaikanlage investiert werden musste. So konnte der Bauherr aber die komplette Photovoltaikanlage, die in den nächsten Jahren Stromerträge liefern und sich schnell amortisieren wird, mit dem Zuschuss bezahlen. Darüber hinaus verbleibt noch ein Teilbetrag des Zuschusses als Tilgung bei dem Bauherrn.
Die Beantragung des „KfW-Kredites“ erfolgt bei der Hausbank. Das Interesse an einer Finanzierung im Rahmen eines KfW-Energieeffizienzprogramms sollte frühzeitig bei der Bank bekundet werden, da die Mittel ausschließlich vor Erteilung von Aufträgen für Bauleistungen gewährt werden. Bei der Beantragung des Energieeffizienzkredites muss ein sogenannter „Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes“ bescheinigen, dass die Planung auf die Erfüllung der Anforderungen des KfW-Förderprogramms ausgerichtet ist. Nach Abschluss der Baumaßnahme wiederum ist eine Bestätigung dieses Energieeffizienz-Experten zum Nachweis über die Ausführung nach den KfW-Anforderungen erforderlich.
BORGERS realisiert als Generalbauunternehmen deutschlandweit Immobilien im Industrie- und Gewerbebau – zum Festpreis, in garantierter Bauzeit, aus einer Hand. In seiner über 100-jährigen Firmengeschichte hat das Unternehmen unzählige Bauvorhaben schlüsselfertig geplant und gebaut. Mit bisher über 1.500 entstandenen KFZ-Betrieben hat BORGERS hierbei eine besondere Expertise im Automobilsektor.
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