„Unsere Empfehlungen stehen im Einklang mit den notwendigen Hygienevorschriften und orientieren sich an den Erfahrungen, die wir in der täglichen Praxis gesammelt haben. Die häufig lebenserhaltende Versorgung von 450.000 Patienten im häuslichen Bereich muss sichergestellt werden und für Krankassen und Leistungserbringer auf verbindlichen Regelungen fußen“, betont SPECTARIS-Vorstandsmitglied Hubertus Lasthaus. Vorgeschlagen wird unter anderem, aus hygienischen Gründen auf das Unterzeichnen von beispielsweise Empfangsbestätigungen oder Beratungsdokumentationen durch Versicherte zu verzichten. Stattdessen soll die Unterschrift des Leistungserbringers oder der zustellenden Person ausreichen. Vor Ort-Einweisungen an häuslichen Versorgungsgeräten sind aufgrund der Ansteckungsgefahr derzeit nicht möglich, stattdessen sollten Videokonferenzschaltungen oder Telefonate genutzt werden. Schließlich sollte auf die Notwendigkeit von ärztlichen Folgeverordnungen für Geräte, Zubehör und Verbrauchsmaterial zur notwendigen Fortführung der bereits beim Patienten etablierte Therapien verzichtet werden.
Den Gültigkeitszeitraum der GKV-Empfehlungen auf den 31. Mai 2020 zu beschränken, sei zudem nicht zweckmäßig: „Wir müssen leider davon ausgehen, dass die Corona-Krise uns weit über den 31. Mai beschäftigen wird. Aufgrund der Ungewissheit des weiteren Pandemieverlaufs sollte der Gültigkeitszeitraum dieser Handlungsvorgaben bis auf Widerruf gelten“, so Lasthaus. Da die Pandemie schon seit Februar existent ist, sollten diese Regelungen wie vom Bundesministerium für Gesundheit für den stationären Bereich angekündigt auch rückwirkend ab dem 1. März gelten.
Das Positionspapier von SPECTARIS finden Sie anbei.
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