Oda Hagemeier, Geschäftsführerin eurocom e. V. erklärt: „In Anbetracht der Corona-Pandemie erweisen sich die Hersteller und Leistungserbringer medizinischer Hilfsmittel als systemrelevante Partner der ambulanten Versorgung – mithin als Rettungsanker zur Entlastung der stationären Strukturen und für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems. Damit dies weiterhin gewährleistet werden kann, ist ein Rahmen erforderlich, der die Produktion und Distribution von medizinischen Hilfsmitteln in der aktuellen Notlage überhaupt erst ermöglicht. Das ist das Signal unserer gemeinsamen Position zum Schutz der Hersteller und Leistungserbringer medizinischer Hilfsmittel.“
Notwendige Schutzmaßnahmen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter, um Patientenversorgung aufrechtzuerhalten
Keine Versorgung ohne Produktion und Distribution. Hilfsmittelhersteller sind als systemrelevante Partner der ambulanten Versorgung zu schützen. Sie müssen in die entsprechenden Ausnahmeregelungen und Fördermaßnahmen eingebunden werden. Hierzu zählen der freie und gegebenenfalls bevorzugte Warenverkehr, Unterstützung der Arbeitnehmer*innen mit Kinderbetreuungs-Angeboten sowie die Ausstattung der Arbeitskräfte mit einer geeigneten Schutzausrüstung.
Die Herstellungsprozesse und Produktionsstätten machen es oftmals unmöglich, einen Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten. Um die Produktion von medizinisch notwendigen Hilfsmitteln in Deutschland aufrecht zu erhalten, steht die Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer*innen in einem ohnehin angespannten Arbeitsmarkt mit erheblichem Fachkräftemangel an erster Stelle. Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel, Schutzanzüge, Schutzbrillen müssen zur Verfügung gestellt werden. Hagemeier dazu: „Unbedingt gilt es, Ausfälle in der Produktion zu verhindern. Da die Schutzausrüstung auf dem freien Markt nicht mehr verfügbar ist, setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass der benötigte Bedarf für die systemrelevanten Unternehmen zur Verfügung gestellt wird.“ Alternativ sollten die Unternehmen zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten, um die durch die COVID19-Pandemie entstandenen und aufgrund der erheblich gestiegenen Marktpreise für Schutzausrüstung hohen Zusatzkosten auszugleichen.
„Grundsätzlich“, so Hagemeier, „zeigt sich in Krisen wie dieser, wie dringend notwendig es ist, Versorgungsmöglichkeiten zu haben, die Krankenhäuser schnell entlasten. Es gibt Hilfsmittel, die es möglich machen, dass Patienten nach einer kurzen Behandlung in der Notfallmedizin sofort wieder nach Hause können. Umso widersprüchlicher ist, dass diese Hilfsmittel über Jahre hinweg nicht in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgenommen worden sind und jetzt bei den Krankenkassen großen Bearbeitungsaufwand durch zusätzliche Genehmigungsverfahren auslösen.“
Das gemeinsame Positionspapier der in der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) vereinten Hersteller- und Leistungserbringerverbände steht online unter https://www.eurocom-info.de/ueber-uns/positionspapiere-stellungnahmen/ zur Verfügung.
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.
eurocom e.V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices
Reinhardtstraße 15
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 25763506-0
Telefax: +49 (30) 25763506-9
http://www.eurocom-info.de
RP
Telefon: +49 (30) 25 76 35 06 – 3
E-Mail: antje.schneider@eurocom-info.de