Erbrecht gilt auch für digitalen Nachlass
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist der digitale Nachlass wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln: All Ihre Rechte und Pflichten gegenüber Online-Diensten gehen nach Ihrem Tod automatisch auf Ihre Erben über, die dann über all Ihre persönlichen Daten verfügen – in E-Mail-Diensten wie in sozialen Netzwerken.
Die persönliche digitale Kommunikation eines Verstorbenen wird also komplett für Erben zugänglich. Wer selbst entscheiden will, was nach seinem Tod mit seinen Daten geschehen soll, muss sich also schon zu Lebzeiten um seinen digitalen Nachlass kümmern.
Digitalen Nachlass regeln: Schritt für Schritt
Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Webseite zahlreiche Tipps gesammelt, die Ihnen dabei helfen sollen, die wichtigsten Punkte rund um Ihren digitalen Nachlass zu regeln:
• Erstellen Sie eine Übersicht aller Accounts inklusive Benutzernamen und Passwörtern. Eine Muster-Liste stellt die Verbraucherzentrale hier zur Verfügung. Speichern Sie die Liste am besten auf einem verschlüsselten oder passwortgeschützten USB-Stick, und bewahren Sie diesen an einem sicheren Ort auf, zum Beispiel in einem Tresor oder Bankschließfach.
• Um alle Aufgaben rund um Ihren digitalen Nachlass sollte sich eine Person Ihres Vertrauens kümmern. Für diesen Zweck ist natürlich eine Vollmacht nötig, die unbedingt „über den Tod hinaus“ gültig sein muss. Ihre Vertrauensperson sollte zumindest eine vollständige Liste all Ihrer Benutzerkonten haben. Am besten bestimmen Sie detailliert, was nach Ihrem Tod mit den einzelnen Konten geschehen soll. Legen Sie außerdem fest, wie mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den darauf gespeicherten Daten zu verfahren ist. Eine Muster-Vollmacht finden Sie hier.
• Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson. Informieren Sie Ihre Angehörigen außerdem darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben. Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson mit, wo sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet.
• Halten Sie die Liste mit Ihren Accounts immer aktuell.
Testament für mehr Rechtssicherheit
Man kann den digitalen Nachlass auch in einem Testament regeln, das ebenso alle Zugangsdaten zu Online-Diensten enthalten sollte. Darin kann festgelegt werden, dass nur bestimmte Personen Einblick in Ihre Daten erhalten.
Das Testament muss handschriftlich verfasst, klar formuliert und unterschrieben sein. Weil selbstformulierte Testamente schnell unwirksam sein können, empfiehlt die Bundesregierung, einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar einzuschalten.
Vorsicht bei Nachlassverwaltung gegen Geld
Laut Verbraucherzentrale gebe es zwar auch Unternehmen, die sich gegen Geld um die Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses kümmern. Die Sicherheit dieser Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Wer eine Beauftragung kommerzieller Nachlassverwalter in Erwägung zieht, sollte sich genau über den Leistungsumfang und die Kosten informieren.
Außerdem warnt die Verbraucherzentrale: „Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an! Auch Ihre Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.“
Digitales Erbe in sozialen Netzwerken
Facebook und Google bieten die Möglichkeit, Kontakte zu bestimmen, die nach Ihrem Tod Zugriff auf Ihre Inhalte bekommen. Wie das genau funktioniert, hat die Verbraucherzentrale in zwei Videos beschrieben. Die Video-Anleitung für Facebook finden Sie hier, die für Google ist hier zu sehen.
Darüber hinaus kann Facebook Konten in den sogenannten „Gedenkzustand“ versetzen. Außerdem gibt es dort die Möglichkeit, entweder einen Nachlasskontakt zu benennen, der sich um das Konto im Gedenkzustand kümmern soll, oder festzulegen, dass das Konto dauerhaft gelöscht werden soll.
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