Dennoch ist aus Sicht des Verbandes eine wichtige Chance verpasst worden. „Weitergehende Rechte auch für die Mieter eines Hauses wären wie bei Ladesäulen extrem wichtig gewesen, um die Digitalisierung bedarfsgerecht voranzutreiben. Dies wird zwar vom Bundesrat unterstützt, aber von der Bundesregierung nach wie vor abgelehnt“, so Grützner. Der Verweis der Bundesregierung auf bereits bestehende Regelungen mache aus Sicht des VATM keinen Sinn, denn diese bieten gerade nicht den betroffenen Mietern selbst eigene Rechte auf den Anschluss eines Hauses, wenn die Bagger in der Straße sind.
„Wir finden es sehr bedauerlich, dass der Bundestag heute keine eigenen Mieterrechte auch gegenüber dem Hauseigentümer beschlossen hat wie bei Stromanschlüssen für E-Autos. Das hätte sicher einen noch deutlicheren Schub zu Gunsten höherer Anschlusszahlen für Glasfaser zur Folge. Daher hat sich auch der Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme für eine solche Regelung ausgesprochen“, sagt Uwe Nickl, VATM-Präsidiumsmitglied und CEO der Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe: „Kommt diese Verbesserung in diesem Gesetz nicht, dann muss eine entsprechende Aufnahme im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes erfolgen.“
Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 120 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 82 Mrd. € vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser.
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