Nach den bisher bekannten Eckpunkten entsteht für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern eine Sorgfaltspflicht, nach der sie die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette bis ins letzte Glied ermitteln müssen. Dabei müssen sie Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen und in regelmäßigen Abständen über ihre Anstrengungen zur Wahrung der Menschenrechte berichten. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ungeklärt bleibt allerdings bisher, wie Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht effektiv nachkommen sollen.
Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Einführung einer zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen. May: „Dies widerspricht den OECD-Guidelines und den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte. Beide schließen eine Haftung für Dritte aufgrund des Bestehens von Geschäftsbeziehungen aus. Unbeachtet bleibt auch, dass Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen im Ausland heute schon strafrechtlich verfolgbar sind und betroffene Personen bereits in Deutschland klagen können. Die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung und die einseitige Risikoabwälzung auf deutsche Unternehmen lehnen wir ab.“
Das Vorhaben, deutsche Unternehmen branchenunabhängig bei ihren Auslandsgeschäften auf die Einhaltung von Menschenrechten zu verpflichten, stößt in den mittelständisch geprägten SPECTARIS-Branchen aufgrund der schwierigen Nachverfolgbarkeit, der Komplexität der Lieferketten und der zweifelhaften Durchsetzbarkeit des Lieferkettengesetzes in den Erzeugerländern ebenfalls an praktische Grenzen. „Unsere Branchen sind mittelständisch geprägt, verfügen gleichzeitig aber über komplexe Lieferketten. Häufig kommen Teile zwar vom gleichen Lieferanten, haben ihren Ursprung jedoch in unterschiedlichen Staaten und zuvor ebenfalls eine Wertschöpfung in verschiedenen Staaten durchlaufen. Auch eine Überprüfung von Drittunternehmen, die keine direkten Zulieferer deutscher Unternehmen, aber trotzdem Teil der Lieferkette sind, ist unrealistisch. Lieferanten legen ihre eigenen Lieferketten mit dem Verweis auf Geschäftsgeheimnisse nicht komplett offen und unsere Mitglieder haben häufig kein eigenes Personal vor Ort, um die Umstände in den Erzeugerländern zu überprüfen,“ so May weiter.
Ein nationales Lieferkettengesetz, das allein auf die Verpflichtung der Wirtschaft setzt, birgt außerdem die Gefahr, dass sich Unternehmen aus Angst vor einer umfassenden Haftungspflicht aus Erzeugerstaaten zurückziehen, in denen sie die Menschenrechtslage nicht effektiv nachprüfen können. Zielführender und für Unternehmen praxisfreundlicher wären die Schaffung eines EU-Sanktionsregimes für Menschenrechtsverstöße, eine EU-weite Plattform zur Sammlung von Menschenrechtsverstößen oder eine verpflichtende Ursprungskennzeichnungen in für Menschenrechtsverletzungen besonders anfälligen Branchen. Diese könnten Unternehmen bei ihren Sorgfaltspflichten wesentlich besser unterstützen als ein nationales Lieferkettengesetz mit einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe. „Die EU als wichtiger Partner bei der Umsetzung globaler Themen sollte in der Diskussion um Verpflichtungen in der Lieferkette nicht außer Acht bleiben, denn auch hier wird parallel an einem Verordnungsvorschlag gearbeitet. Würde jeder EU-Mitgliedsstaat seine eigenen Gesetze machen, hätten wir bald einen europäischen Flickenteppich an Regularien zu beachten“, so May abschließend.
SPECTARIS ist der Deutsche Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik mit Sitz in Berlin. Der Verband vertritt 400 überwiegend mittelständisch geprägte deutsche Unternehmen. Die Branchen Consumer Optics (Augenoptik), Photonik, Medizintechnik sowie Analysen-, Bio- und Laborgeräte erzielten im Jahr 2019 einen Gesamtumsatz von über 73 Milliarden Euro und beschäftigten rund 328.0000 Menschen.
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