Technologieverbände erhoffen sich Digitalisierungsschub in Krankenhäusern aus dem KHZG

In einer gemeinsamen Webkonferenz am 17. Dezember 2020 informierten die vier Verbände bvitg, BVMed, SPECTARIS und ZVEI ihre Mitgliedsunternehmen über die Förderrichtlinie zum Krankenhauszukunftsfonds, ein Kernelement des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Anlässlich der Infoveranstaltung mit Experten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) appellierten die Verbände an alle Beteiligten, diese große Chance für einen Digitalisierungsschub in den Krankenhäusern zu nutzen.

Berlin/ Frankfurt am Main, 17.12.2020. Das KHZG ist Ende Oktober 2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird das durch die Regierungskoalition im Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Vom Bund werden drei Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder und/oder die Krankenhausträger sollen weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro aufbringen, sodass sich das Gesamtfördervolumen auf bis zu 4,3 Milliarden Euro beläuft.

Die vier Technologieverbände bvitg, BVMed, SPECTARIS und ZVEI sehen in dem KHZG das große Potenzial, die medizinische Versorgung in den deutschen Krankenhäusern mithilfe moderner Technologien zu verbessern. „Dass der Gesetzgeber der Verbesserung der Versorgung durch innovative Lösungen eine solch zentrale Bedeutung beimisst, unterstützen wir sehr", so die Vertreter der Verbände Sebastian Zilch (bvitg), Dr. Marc-Pierre Möll (BVMed), Marcus Kuhlmann (SPECTARIS) und Hans-Peter Bursig (ZVEI).

„Die bis zu 4,3 Mrd. Euro aus dem Krankenhauszukunftsfonds müssen nunmehr schnell und unbürokratisch von Krankenhausträgern und Ländern abgerufen und in konkrete, nutzenstiftende Digitalisierungsprojekte überführt werden. Nur so können sie den dringend notwendigen Digitalisierungsschub in den deutschen Krankenhäusern auslösen“, so die Verbände.

Der Förderrichtlinie, die über die Webseite des BAS heruntergeladen werden kann, können die Details über die förderfähigen Vorhaben entnommen werden. Anträge können durch die Länder bis zum 31.12.2021 beim BAS gestellt werden.

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