Das ändert sich durch die Novelle
Seit seiner Einführung im Jahr 2000 wird mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (bekannter unter dem Kürzel EEG) das Ziel verfolgt, erneuerbare Energien bei der Stromerzeugung zu fördern, um langfristig für eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu sorgen. Allerdings wurde die Förderdynamik mit wachsender Marktreife der erneuerbaren Technologien seit Anfang des letzten Jahrzehnts mehr und mehr gedrosselt. Im Licht der Klimadiskussion erschien das zuletzt allerdings (vorsichtig formuliert) als wenig zeitgemäße Strategie.
Die jüngste Novelle sieht vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent zu erhöhen. Vor allem durch mehr Solarstrom – aber auch Windenergie soll für Gemeinden attraktiver werden, indem sie finanziell künftig stärker davon profitieren.
Im EEG ist daher für diese beiden Bereiche konkret vorgesehen, dass sich der Stromertrag aus Solarenergie bis 2030 verdoppelt. Die Zahl der Windenergieanlagen soll bis dahin um ein Drittel steigen. In zehn Jahren soll Photovoltaik dadurch eine größere Rolle spielen als Onshore-Anlagen.
Auch ein ambitioniertes Ziel wurdeformuliert: Bis 2050 soll der gesamte in Deutschland produzierte und verbrauchte Strom treibhausgasneutral sein.
Auch beim Strompreis ändert sich etwas: Die unbeliebte EEG-Umlage wird ab 2021 gedeckelt: Ab sofort sind nur noch maximal 6,5 Cent pro Kilowattstunde fällig. Was die Verbraucher an dieser Stelle einsparen, trifft sie durch die CO2-Bepreisung jedoch an anderer Stelle: So müssen sie für Heizöl, Diesel und Benzin tiefer in die Tasche greifen.
Bundesrat moniert ungerechtes Finanzierungsgewirr
Der Bundesrat zeigte sich enttäuscht: Aus Sicht der Länderchefs wäre eine stärkere Weichenstellung für die notwendige Marktintegration sowie eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energien nötig gewesen. Und auch die komplizierte Umlagefinanzierung des EEG wurde durch die Reform nicht wesentlich vereinfacht.
Auch von den Verbänden kommt kein Beifall
Selbst der Bundesverband Solarwirtschaft BSW sieht die Novelle als verpasste Chance für den Klimaschutz. Das Temposei nicht schnell genug: Wissenschaftler und Marktforscher hielten zur Umsetzung der Klimaziele und zur Vermeidung einer Stromerzeugungslücke seit Jahren ein Photovoltaik-Ausbautempo von mindestens 10 Gigawatt (GW) für erforderlich. Das EEG 2021 sieht hingegen einen jährlichen Zubau von nicht einmal 5 GW vor. BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig warnt daher vor klimapolitisch untragbare Laufzeitverlängerung fossiler Kraftwerke.
Auch die Effekte der Novelle sieht Körnig mit gemischten Gefühlen: Immerhin gibt es Lob vom BSW für die erreichten Verbesserungen für private Verbraucher und das Kleingewerbe, da Betreiber von für Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen.
Doch zwar würden damit kleinere solare Prosumer, Solarpioniere und Investoren größerer Solarparks von den Maßnahemn profitieren. Die Gesetzesnovelle verschlechtere dagegen die Investitionsbedingungen für gewerbliche Solardachbetreiber.
Auch das Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) reagierte verhalten. Positiv sei, dass dass PV-Altanlagen zunächst bis 2027 weiter eine feste Einspeisevergütung in Höhe ihres Marktwertes erhalten und dass PV-Dachanlagen erst ab einer Leistung von 750 kW an Ausschreibungen teilnehmen müssen, was die für das Handwerk wichtige dezentrale Energiewende stärken wird. Auch der nun endlich gefasste Beschluss, den Mieterstrom von der Gewerbesteuer zu befreien, wird aus Sicht des Handwerks die städtische Energiewende stärken, für die solche Mieterstrommodelle eine besondere Bedeutung haben.
Doch trotz des Lobs warnt ZDB-Präsident Schwannecke: Mit der vom Bundestag beschlossenen EEG-Novelle werde keine langfristige Planungssicherheit für Betriebe geschaffen. Er fordert daher noch 2021 eine grundsätzliche Reform des EEG, die nicht in den Wahlkampf verschoben werden solle. Notwendig dafür sei eine frühzeitige, aber vor allem ausgewogene Debatte, die unabhängig vom Wahlkampf und ohne Entscheidungsdruck für das kommende Jahr ergebnisoffen im Interesse der mittelständischen Wirtschaft und der Betriebe geführt werde, so Schwannecke weiter.
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