Wurzelbehandlung: Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?

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  • Krankenkassen übernehmen die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Die Wurzelkanalbehandlung muss erfolgversprechend und der Zahn erhaltungswürdig sein
  • Über den Standard hinausgehende Behandlungen sind Privatleistungen

Damit die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung übernimmt, muss die Behandlung erfolgversprechend und der Zahn erhaltungswürdig sein.

Die Erfolgsaussichten, den Zahn mit einer Wurzelkanalbehandlung zu retten, sind gut, wenn der Zahnarzt bei dem Eingriff die Wurzelkanäle bis bzw. bis nah an die Wurzelspitze behandeln und sie auch dicht füllen kann.

Bei einer Wurzelkanalbehandlung der hinteren Backenzähne gelten bestimmte Voraussetzungen, damit die Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt:

  • Der Zahn steht in einer vollständigen Zahnreihe. Die Behandlung vermeidet eine Lückenbildung.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig verkürzt wird.
  • Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.

Sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind Wurzelbehandlungen eine ausschließlich private Leistung.

Wurzelkanalbehandlung: Spezielle Techniken sind Privatleistung

Mit speziellen Instrumenten und Techniken der Wurzelkanalbehandlung, die über die Standard-Behandlung hinausgehen, wie z.B. der elektrometrischen Wurzelkanallängenbestimmung, der Ultraschall- oder Laseranwendung oder dem Operationsmikroskop ist es möglich, auch kleinste Strukturen im Zahninneren des Patienten bei dem Eingriff zu erkennen und bei der Wurzelkanalbehandlung von Bakterien und Geweberesten zu befreien. Auch setzt der Zahnarzt bei maschinellen Wurzelkanalbehandlungsverfahren oftmals Einweginstrumente ein. In diesem Fall können die Erfolgsraten von Wurzelkanalbehandlungen heutzutage bei über 90 Prozent liegen. „Den dafür erforderlichen Mehraufwand beim Eingriff der Wurzelkanalbehandlung an Zeit, Fachwissen und technischer Ausstattung des Zahnarztes tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen jedoch nicht“, erläutert Dr. Bijan Vahedi, Zahnarzt für Endodontie in Augsburg und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Endodontie (DGET). „Dieses sind Privatleistungen, die der Patient bei der Wurzelkanalbehandlung selber tragen muss“, so Vahedi. In jedem Fall muss der Patient vor dem Beginn der Behandlung auch schriftlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und einverstanden sein.

Fazit: Bei notwendigen und erfolgversprechenden Wurzelkanalbehandlungen übernimmt die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten die Kosten für die Standardbehandlung. Spezielle, über den Standard der Wurzelkanalbehandlung hinausgehende Techniken sind hingegen private Leistungen. Diese zusätzlichen Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Welche Kosten private Krankenversicherungen übernehmen, ist abhängig vom gewählten Vertrag.

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