Fast drei Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung zieht die Hamburg Top-Level-Domain GmbH Bilanz, wie sich die DSGVO auf die Verwaltung von Kundendaten auswirkt. Im Bericht ist festgehalten, wie häufig Anfragen auf Herausgabe personenbezogener Daten aufgrund der DSGVO eingegangen sind und wie häufig sie rechtmäßig bzw. nicht rechtmäßig waren. „.hamburg ist ein Teil der Internet-Infrastruktur“, sagt Geschäftsführer Dirk Krischenowski. „Internetnutzer sollen darauf vertrauen, dass ihre Daten sicher verarbeitet und gespeichert werden.“ Im Jahr 2020 gab es nur eine Anfrage, der allerdings nicht stattgegeben wurde.
Vor der DSGVO waren die Betreiber von Domain-Endungen vertraglich verpflichtet, personenbezogene Daten über das WHOIS zu veröffentlichen. Seit Wirksamwerden der Verordnung werden keine personenbezogenen Daten zu Domains mehr öffentlich gemacht. Wer Auskunft über den Inhaber einer .hamburg-Domain erhalten möchte, muss eine Anfrage stellen. Das Verhältnis von nur einer Anfrage bei rund 21.000 registrierten .hamburg-Adressen zeigt allerdings, dass der Bedarf sehr moderat ist. Auch im Vorjahr hatte es nur eine Anfrage gegeben.
Neben den Auskunftsersuche ist im Bericht veröffentlicht, wie häufig .hamburg-Domains für missbräuchliche Zwecke genutzt wurden: 2020 trat lediglich ein Fall von Phishing auf. Die geringe Zahl der Missbrauchsfälle führt die Hamburg Top-Level-Domain GmbH zum einen auf ihr aktives Monitoring und schnelles Eingreifen zurück; zum anderen werden .hamburg-Adressen zu einem vergleichsweise hohen Preis registriert, der für missbräuchliche Nutzer uninteressant ist.
Den vollständigen Transparenzbericht können Sie auf unserer Website herunterladen.
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