Nachdem spätestens die Corona-Pandemie die Defizite in der digitalen Infrastruktur schonungslos offengelegt hat, hätte aus Sicht des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) die Beschleunigung des Ausbaus oberste Priorität bei der Gestaltung des Gesetzes sein müssen. Hierzu erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi: „Viele Unternehmen des Mittelstands verarbeiten längst sehr große Datenmengen und benötigen deshalb hohe Bandbreiten, um einen globalen Markt zu bedienen. Die Frage nach Zugang zu schnellem Internet wird für diese Unternehmen immer mehr zur Standortfrage, wenn sie international anschlussfähig bleiben wollen.“
Insbesondere die bürokratischen Hürden bremsten den Ausbau in der Vergangenheit immer wieder aus. Die vom BITMi und vielen anderen im Rahmen der Beratungen geforderte Vereinfachung der Genehmigungsverfahren hätte mehr Geschwindigkeit gebracht. Diese Chance blieb weitgehend ungenutzt. Zwar fand das vom BITMi grundsätzlich unterstützte „Recht auf schnelles Internet“ Einzug in die TKG-Novelle, jedoch nicht auf eine Weise, die einen zügigen Ausbau begünstigt. „Der vielfach vorgetragene Vorschlag, den Breitbandausbau durch ein nachfrageorientiertes Anreizsystem effizienter zu gestalten findet im Gesetz praktisch keinen Widerhall. Insgesamt versäumt das Gesetz die Chance, die wichtige Aufholjagd beim Breitbandausbau zu starten“, so Grün.
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