Franziska Böhler ist Intensiv-Pflegerin, Influencerin und inzwischen auch erfolgreiche Unternehmerin. Ihren Followern zeigt sie als thefabulousfranzi den Klinikalltag.
Angefangen hat alles mit einem ganz normalen Instagram-Profil, das Intensiv- Pflegerin Franziska Böhler im Juli 2016 einrichtete. Dort erzählte sie regelmäßig von ihrem Beruf und vom Alltag in der Klinik. „Es gab sonst niemand, der so ungefiltert über das Gesundheitswesen schrieb“, sagt die heute 33-Jährige, die in Heimbuchenthal bei Aschaffenburg wohnt, rückblickend. So wuchs die Zahl derer, die ihr folgten. „Mit 10.000 Followern hatte ich die Schwelle bei Instagram erreicht, mit der man die Swipe-up- Funktion bekommt und Seiten verlinken kann“, sagt sie. Dann kamen Firmen auf sie zu und wollten, dass sie Werbung für sie machte.
Von der Influencerin zur Unternehmerin
Heute ist Franziska Böhler Unternehmerin im Nebenberuf. 245.000 Follower hat sie. Waren es früher ausschließlich Fotos mit Text, so veröffentlicht sie nun meist Storys, in denen sie ihre Follower an ihrem Leben teilhaben lässt. Das reicht von ihrer kürzlich überstandenen Corona-Erkrankung bis zu Live-Chats mit dem Rechtsmediziner Professor Marcel Verhoff, dem Immunologen Professor Carsten Watzl oder mit der Journalistin Dunja Hayali.
Echter Einfluss
Dass die Influencerin tatsächlich Einfluss hat, dazu hat sicher auch ihr Buch „I’m a Nurse. Warum ich meinen Beruf als Krankenschwester liebe – trotz allem“, beigetragen. Es kam im August 2020 auf den Markt und landete auf Platz 1 der „Spiegel“-Bestsellerliste. Franziska Böhler fuhr zu Lesungen. Dann folgten Einladungen fürs quotenstarke Frühstücksfernsehen und zum Kölner Treff. Zusammen mit der Wochenzeitschrift „Stern“ warb sie für die Online- Petition „Pflege braucht Würde!“, die mehr als 250.000 Menschen unterschrieben haben.
Was sie umtreibt? „Im Gesundheitssektor gibt es zu wenig Personal. Jobs in der Krankenpflege sind für viele unattraktiv, die Gehälter sind zu niedrig und Gewinnorientierung und Gesundheit passen einfach nicht zusammen.“
Die steuerliche Seite von Werbung
Natürlich macht Franziska Böhler Werbung. „Doch nur für Produkte, von denen ich überzeugt bin.“ Nachhaltigkeit ist ihr wichtig und dass sie etwas auch selbst ausprobiert hat. Von der Wahl ihres Steuerberaters Martin Fries in Aschaffenburg ist sie allerdings mehr als überzeugt. „Ich wusste nichts von Buchhaltung, von Umsatzsteuer oder dass ich Produkte, für die ich Werbung mache, als Sachzuwendung angeben muss“, räumt sie ein. Martin Fries hilft ihr dabei, „und vor allem erklärt er alles immer sehr gut“.
Über thefabulousfranzi
Influencerin Franziska Böhler hat als thefabulousfranzi 245.000 Follower auf Instagram. Von Beruf ist sie Intensiv- Pflegerin. Die 33-jährige Mutter von zwei Kindern macht auf den Pflegenotstand aufmerksam. Im August 2020 veröffentlichte sie zusammen mit Co-Autorin Jarka Kubsova das Buch „I’m a Nurse. Warum ich meinen Beruf als Krankenschwester liebe – trotz allem“. Es landete auf Platz 1 der „Spiegel“-Bestsellerliste. Franziska Böhler arbeitet 15 Stunden pro Woche in der Krankenpflege.
Tipps für Influencer: Werbung für Produkte? Was Influencer versteuern müssen
Wer als Influencer Produkte geschenkt bekommt, sie testet und bewirbt, muss das dem Finanzamt mitteilen. Und wie immer im Steuerrecht kommt es auf die Details an.
Hier die wichtigsten Tipps für Influencer:
- Testen und werben – Betriebseinnahmen und -ausgaben: Wer ein Produkt geschickt bekommt, muss diese Sachzuwendung als Betriebseinnahme erfassen. Zu versteuern ist der „gemeine Wert“, also der Preis, den man für das Produkt normalerweise bezahlen würde. Testet und bewirbt man es, gilt das im Steuerrecht als Betriebsausgabe. Bis hierher heben sich Einnahmen und Ausgaben auf und es ist nichts zu versteuern.
- Privat nutzen – Privatentnahme: Nutzt jemand das Produkt, das er vorher getestet und beworben hat, privat weiter, dann muss er dies als Privatentnahme versteuern.
- Betriebsausgaben für Gewinnspiele: Wer bei Gewinnspielen Produkte an seine Follower verlost, kann die Aufwendungen für den Einkauf und den Versand als Betriebsausgaben angeben.
Dokumentieren Sie alle Geschenke, die Sie geschickt bekommen. Die Firmen, die Ihnen Produkte überlassen, geben das als Betriebsausgabe an. Daher ist es wichtig, dass Sie die Produkte als Betriebseinnahmen sauber erfassen. Führen Sie deshalb eine gute Dokumentationsliste, wann Sie welche Produkte von wem erhalten haben.
Video: Social Media und Steuern
Warum sich das Finanzamt für Blogger, Youtuber und Influencer interessiert? Wenn Sie mehr zum Thema „Social Media – Wann Steuern zu zahlen sind“, wissen und sehen wollen, schauen Sie sich dieses Erklär-Video an.
Martin Fries, Steuerberater bei Ecovis in Aschaffenburg
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