Bundeskartellamt hat erhebliche wettbewerbliche Bedenken gegen Google News Showcase. Die Verbindung von Showcase und Google-Suche soll nicht mehr möglich sein. BKartA will, dass Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts durch Google nicht eingeschränkt wird, und führt Verfahren dazu weiter.
Nachdem das Bundeskartellamt in einer national und international viel beachteten Entscheidung vom 30. Dezember 2021 (s. PM vom 05.01.2022) festgestellt hatte, dass Google ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung ist und ab jetzt bereits im Voraus reguliert werden kann, folgt nun der nächste Schritt in der Sache: Sechs Monate nachdem das Amt eine Beschwerde Corint Medias gegen Google wegen des Angebots Google News Showcase aufgegriffen hatte, macht das Bundeskartellamt die Auflagen öffentlich, zu denen Google sich in Bezug auf das Angebot Google News Showcase mindestens bereit erklären musste.
Mit diesen Maßnahmen versucht Google, den beim BKartA bestehenden grundlegenden kartellrechtlichen Bedenken gegenüber Google News Showcase abzuhelfen. Unter anderem befürchtete das BKartA eine Selbstbevorzugung Googles bzw. eine Behinderung konkurrierender Angebote Dritter. Ob die Anpassungen ausreichend sind, soll nun mit Verlegern und Corint Media besprochen werden.
Bereits jetzt steht fest, dass Google den sogenannten Google News Showcase in der ursprünglich ausgestalteten und geplanten Weise nicht fortführen darf. So kann Google den Vorwurf der Selbstbevorzugung offenbar nur abwenden, indem es jede Verbindung des Showcase mit der Google-Suche unterlässt. Dazu erklärt der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, dass die Einbindung der Showcase-Inhalte in die allgemeine Suche nicht mehr geplant sei und der Showcase die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechtes nicht behindern dürfe. Damit dürfte das Produkt aber sowohl für Google als auch die teilnehmenden Verlage die auch jetzt nur geringe Bedeutung behalten. Das Bundeskartellamt verlangt zusätzlich, dass Google den Showcase, soweit gewünscht, für andere Verleger öffnen muss.
Das Bundeskartellamt gibt sich in dem Fall aber nicht mit einer Anpassung von Google News Showcase zufrieden. Auch die Benachteiligung der Presseverleger bei der Lizenzierung des Presseleistungsschutzrechtes ist Gegenstand weiterer genauer Untersuchungen und Verfahren. Dies gilt nicht nur für die Behinderung, die Google News Showcase für das Presseleistungsschutzrecht darstellt, sondern auch für die Frage, ob die tatsächliche Vergütung für die Nutzung wettbewerbskonform erfolgt, wie Andreas Mundt erklärt:
„Die Bedingungen für eine Teilnahme an Google News Showcase sollen die Geltendmachung des allgemeinen Leistungsschutzrechtes der Presseverleger nicht behindern“ und „Parallel zu dem Verfahren zum Google News Showcase behalten wir die Verhandlungen zur Vergütung des Leistungsschutzrechts genau im Blick.“
Christoph Schwennicke und Markus Runde, Geschäftsführer Corint Media: „Wir begrüßen die Entschiedenheit, mit der die Beschlussabteilung die Missbräuchlichkeit des Google News Showcase aufgreift und Google Maßnahmen auferlegt. Eine Verbindung der Showcase-Darstellung mit der Google-Suche ist ab jetzt verboten. Googles Kerngeschäft ist aber genau jene Suche. Google News Showcase ist damit weder für Google noch für Verleger attraktiv. Der befürchtete Substitutionswettbewerb durch Google, der die verlegerischen Angebote dauerhaft entbehrlich gemacht hätte, ist nun nicht mehr möglich. Noch wichtiger ist für uns aber, dass das Amt das Verfahren ganz allgemein ausweitet auf die kartellrechtswidrige, marktmissbräuchliche Benachteiligung der Verleger bei der Lizenzierung der Leistungsschutzrechte. Das Amt gibt damit zu erkennen, dass es die von Google künstlich vorgenommene Aufteilung in etwaige Produkte nicht nachvollzieht.“
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