Gebäudeenergiegesetz: Aufholjagd bei der Wärmewende beginnt

Der bne begrüßt den Referentenentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der Einsatz von Großwärmepumpen in Fernwärmenetzen wird dadurch deutlich verbessert. Außerdem wird der Standard für alle Neubauten verschärft und EH-55 ab 2023 zur Pflicht. Jetzt muss auch der Gebäudebestand in den Fokus rücken und die Förderung von Gasheizungen umgehend beendet werden.

„Auf brutale Weise zeigt sich die Fatalität unserer Abhängigkeit von Öl und Gas insbesondere Gebäudesektor. Seit Jahren stagniert der Erneuerbaren-Anteil in Deutschlands Kellern bei rund 15%. Es ist daher ein enormer Fortschritt, dass die energetischen Vorgaben endlich verschärft und der Markt in Richtung Klimaneutralität gelenkt wird. Das neue GEG muss der Start für eine große Aufholjagd sein. Nachbarn wie Dänemark und die Niederlande zeigen längst, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung geht. Übersetzt macht die Novelle jedem klar: Öl- und Gasheizungen waren gestern. Um bis 2023 hin zu 65 Prozent erneuerbaren Energien im Betrieb zu kommen, gehört Wärmepumpen die Zukunft,“, kommentiert Robert Busch den vorliegenden Referentenentwurf.

Ausdrücklich begrüßt der bne, dass die derzeitige Benachteiligung von Großwärmepumpen beendet wird. Bislang wird Fernwärme aus KWK-Anlagen gegenüber grüner Fernwärme durch den Primärenergiefaktor massiv bevorzugt. Das verhindert in der Praxis oft den Umstieg auf Großwärmepumpen, da sich der Primärenergiefaktor des Gesamtwärmenetzes dadurch verschlechtern würde. Der bne hatte vorgeschlagen, den Primärenergiefaktor für den netzbezogenen Strom zum Betreiben einer Großwärmepumpe von 1,8 auf 1,2 zu senken. Dies wird nun mit der Novelle umgesetzt.

„Neben dem Neubau muss jetzt mehr Bewegung in den Gebäudebestand kommen. Die Förderkulisse muss strikt auf Sanierungen mit Wärmepumpen zugeschnitten werden“, so Busch. „Dazu gehört ein sofortiges Förderstopp für fossile Heizungen ohne Wenn und Aber. Neueste Wärmepumpen schaffen höhere Vorlauftemperaturen und sind damit bestens für die Sanierung geeignet. Einen Stromanschluss hat jedes Haus; daher gibt es auch keine Entschuldigungen mehr, sich für eine fossile Heizung zu entscheiden“, unterstreicht Busch.

Neben der laufenden GEG-Novelle müssen rasch weitere Maßnahmen folgen, damit die Aufholjagd auch tatsächlich gelingt. Die Ampel-Koalition hatte im März ein Nutzungsgebot neu eingebauter Heizung von 65 Prozent erneuerbarer Energien angekündigt, das im Sommerpaket umgesetzt werden soll. Auch das beschlossene Austauschprogramm für Gasheizungen und die Wärmepumpen-Offensive müssen noch gesetzlich geregelt werden. Dafür braucht es vor allem eine Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Zur bne-Stellungnahme

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