Die Bundesregierung hat sich im April zum Ziel gesetzt, die in Deutschland installierte Photovoltaikleistung von derzeit rund 60 Gigawatt auf mindestens 215 Gigawatt bis zum Jahr 2030 zu erhöhen. Die Hälfte des angestrebten Photovoltaik-Zubaus soll auf Gebäuden erfolgen. Nach der gemeinsamen Analyse der sieben Bundesverbände werden in dem am vergangenen Donnerstag in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf wichtige Hemmnisse der Energiewende in Privathaushalten, Mehrfamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften und im Gewerbe nicht beseitigt. Die hier brachliegenden und für die Zielerreichung erfolgskritischen solartechnischen Ausbaupotenziale sollten nicht ungenutzt bleiben.
Konkret fordern die Verbände eine Anhebung der Vergütungen und Marktprämien für ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom aus neuen PV-Systemen. Ihr Niveau sollte sowohl bei Teil- als auch bei Volleinspeisung künftig einen hinreichend wirtschaftlichen Anlagenbetrieb ermöglichen. Im Falle einer Zielverfehlung sollte ein Progressions- bzw. Degressionsmechanismus zeitnah die erforderliche Förderhöhe nachsteuern.
Darüber hinaus appellieren die Verbände übereinstimmend an die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung, die Nutzung von Solarstrom hinter dem Netzanschlusspunkt möglichst einfach und unkompliziert zu ermöglichen. Dies sei nicht zuletzt wichtig, um die politisch angestrebte klimafreundliche Verstromung der Mobilität und Wärmeversorgung erfolgreich und effizient auszubauen.
Schließlich sprechen sich die Verbände einvernehmlich noch für steuerliche Vereinfachungen aus. Zu den Zeichnern des Appells zählen der Bundesverband Solarwirtschaft, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Handelsverband Deutschland, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband, Haus & Grund Deutschland und der Zentrale Immobilien Ausschuss.
Der Bundesverband Solarwirtschaft ist die Interessenvertretung der Solar- und Speicherbranche.
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