Bei der Veranstaltung in der Brüsseler Repräsentanz des Landes Niedersachsen diskutierten Matthias Büning, Leiter Recht und Regulierung der EWE Tel, Marco Sick, Geschäftsführer der Vattenfall Eurofiber, und Carlota Reyners Fontana, Referatsleiterin für elektronische Kommunikation in der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien der Europäischen Kommission, den aktuellen Vorschlag der Kommission als Nachfolgeregelung der EU-Kostensenkungsrichtlinie aus dem Jahr 2014.
Besonderheiten einzelner EU-Mitgliedstaaten berücksichtigen
Aus Sicht des BREKO ist das derzeit gewählte Rechtsinstrument einer Verordnung weder angemessen noch ausgewogen, da sich der Ausbau digitaler Infrastrukturen und die Marktsituationen in den Mitgliedstaaten erheblich unterscheiden. Eine Richtlinie würde mehr Spielraum für Maßnahmen bieten, die an die Besonderheiten der einzelnen EU-Staaten angepasst sind. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den deutschen Markt von Bedeutung, wo alternative Betreiber 70 Prozent des Glasfaserausbaus stemmen.
Erweiterter Zugang zu physischer Infrastruktur
Besonders kritisch sieht der BREKO, dass die vorgesehenen Regeln für den physischen Infrastrukturzugang (PIA) den strategischen Überbau von Glasfasernetzen begünstigen. Das würde den Netzausbau verlangsamen, den Wettbewerb schwächen und die Marktmacht der ehemaligen Monopolisten stärken. PIA sollte nur in Fällen gewährt werden, in denen in der betreffenden Region keine alternativen Zugangsarten angeboten werden. Die Liste möglicher Ablehnungsgründe muss virtuelle Zugangsprodukte wie Bitstream-Access als alternative Zugangsart einschließen. „Eine Beschränkung auf physischen Zugang kommt nur den marktmächtigen Unternehmen zugute und konterkariert die gängige Praxis, virtuelle Bitstrom-Produkte als zentrale Basis für Kooperationen unter Telekommunikationsunternehmen zu nutzen," betont BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Koordination von Tiefbauarbeiten
Der BREKO begrüßt, dass die Verpflichtung zur Koordinierung von Tiefbauarbeiten nicht auf privat finanzierte Glasfaserprojekte ausgeweitet wird. Dass auch eigenwirtschaftlich finanzierte Projekte von Versorgungsunternehmen mit kommunaler Beteiligung von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, sollte im GIA jedoch präziser definiert werden. Darüber hinaus fordert der BREKO, Glasfasernetze aus der Verpflichtung zur Koordinierung von Tiefbauarbeiten grundsätzlich auszuklammern, um den möglichst schnellen flächendeckenden Ausbau nicht zu gefährden.
Überzogene Transparenzverpflichtungen
Die Forderung nach möglichst umfassender Transparenz über digitale Infrastrukturen darf die Infrastruktursicherheit nicht gefährden. Bei der Einführung zusätzlicher Transparenzverpflichtungen müssen die europäischen Sicherheitsstandards gewahrt und der Zugriff auf die Daten beschränkt werden. In diesem Zusammenhang bewertet der BREKO auch die Anforderung, detaillierte Informationen über geplante Tiefbauarbeiten zu veröffentlichen, kritisch. Anstelle der erhofften positiven Auswirkungen würde dies den strategischen Überbau alternativer Glasfasernetze durch marktmächtige Unternehmen erheblich erleichtern.
Fortschritte bei Genehmigungsverfahren
Die vorgeschlagenen klaren Fristen sowie die Vereinheitlichung und digitale Bearbeitung von Genehmigungsverfahren sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Die Fristen sollten jedoch insgesamt noch deutlich stärker verkürzt werden. Entscheidend für die beschleunigende Wirkung ist letztlich, ob diese Maßnahmen auf, Ebene der kommunalen Verwaltungen auch schnellstmöglich umgesetzt werden. Hier sieht der BREKO in Deutschland noch erheblichen Nachholbedarf. „Die digitale Verwaltung existiert in Deutschland nur auf bunten PowerPoint-Präsentationen", beschreibt Albers den Handlungsbedarf.
Glasfaser als neuer Standard auf der Netzebene 4
Glasfaserinfrastruktur soll zum Inhouse-Standard bei neuen und grundsanierten Gebäuden werden. Dies ist insbesondere aufgrund des Fokus auf Glasfasertechnologie – im Gegensatz zur üblichen Technologieneutralität der EU-Kommission – positiv zu bewerten. Der BREKO schlägt darüber hinaus die Einführung eines detaillierteren Zertifikats für Gebäude vor, analog zu den bereits verpflichtenden Energiezertifikaten.
GIA muss nachgebessert werden
In seiner aktuellen Fassung wird der GIA aus Sicht des BREKO keinen Beitrag zu einem schnelleren Ausbau von Glasfasernetzen in der EU leisten. „Wir appellieren an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates, sich die Regelungen sehr genau anzuschauen und Korrekturen vorzunehmen, damit der GIA nicht zur Gefahr für die Ausbauziele der EU und der Mitgliedstaaten wird,“ resümiert Albers.
Alle Änderungsvorschläge des BREKO für den GIA finden Sie im englischsprachigen Positionspapier.
Als führender Glasfaserverband mit 450 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen für über 70 Prozent des Ausbaus von Glasfaseranschlüssen in Deutschland verantwortlich. Die mehr als 230 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dafür haben sie im Jahr 2021 3,2 Mrd. Euro investiert. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.
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