Königs Wusterhausen – Kunst am Bau ist Teil der öffentlichen Bauherrenaufgabe in Brandenburg. Katrin Lange erklärte dazu: „Mit den Kunstwerken fördert das Land gezielt bildende Künstlerinnen und Künstler. Wir möchten weiterhin die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit für Landesbauten stärken. Das Land Brandenburg ist als sehr großer Bauherr ein entscheidender Wirtschaftsmotor für die Baubranche.“
Das Amtsgericht Königs Wusterhausen ist eines der größten Amtsgerichte im Land Brandenburg. Es befindet sich im Landgerichtsbezirk Cottbus und ist zuständig für die Rechtsangelegenheiten von mehr als 115.000 Menschen. Das Amtsgericht bearbeitet Rechtsangelegenheiten der ersten Instanz in Zivil-, Straf-, Bußgeld-, Familien-, Betreuungs- und Nachlass- sowie Zwangsvollstreckungssachen.
Susanne Hoffmann erläuterte: „Die Identifikation mit dem Grundgesetz zu stärken, ist gerade heute wieder eine drängende Aufgabe. Durch zeitgemäße Justiz-Standorte mit besonderen Details, wie beispielsweise Kunst-am-Bau-Projekten, kann die Identifikation der Nutzerinnen und Nutzer mit ihrem Bauwerk gestärkt werden und die Justiz im öffentlichen Raum sichtbarer werden.“
Der 1914 erbaute Gebäudekomplex umfasste neben dem Gerichtsgebäude auch das ehemalige Gefängnis und das sogenannte Beamtenhaus. Im Rahmen einer umfangreichen Sanierung im Zeitraum von 2015 bis 2020 wurden das Bestandsgebäude umgebaut, ein Erweiterungsbau errichtet und der Kunst-am-Bau-Wettbewerb ausgelobt.
Die beiden Sieger-Entwürfe mit dem gleichlautenden Titel „[ɡəˈhøːɐ̯]“ der Künstlerin Dagmara Genda greifen in pointierter Weise die Funktion des Ortes – die Rechtsprechung – auf. Die Titel entsprechen der phonetischen Rechtschreibung des Wortes „Gehör“. Dagmara Genda erklärte dazu: „Beiden Kunstwerken liegt Artikel 103 des Grundgesetzes zugrunde: ‚Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör‘. Aussagen der streitenden Parteien müssen nicht nur gehört, sondern auch inhaltlich gewürdigt werden. Dennoch bleibt das Gehör eine subjektive Sache.“
Das erste Kunstwerk „[ɡəˈhøːɐ̯]“ ist die Tonspur der Künstlerin beim Aussprechen des Artikels 103. Das Werk greift ein heute alltägliches Bild des Gehörten auf. So sieht man die Visualisierung einer Tonspur beispielsweise bei Sprachnachrichten, Podcasts oder beim Musikhören. Die Grafik ist allgegenwärtig und zum Symbol für das Senden und Empfangen von Nachrichten geworden. Der Satz „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“ findet sich sowohl in der Form der Tonspur als auch in verschiedenen Sprachen auf der Tonspur wieder und unterstreicht das inklusive Verständnis des Grundgesetzes.
Das zweite Kunstwerk „[ɡəˈhøːɐ̯]“ thematisiert das demokratische Recht- und Gerechtigkeitsverständnis. Die hier von der Künstlerin gewählte Losung „Gehört werde auch der andere Teil.“ erscheint an der Giebelwand in übergroßen Buchstaben. Grenzen des Gerechtigkeitsverständnisses werden durch das Ende der Giebelwände erfahrbar.
Die Auswahl beider Arbeiten von derselben Künstlerin war im Wettbewerb nicht zwingend, ihre Kunstwerke haben die Jury jedoch auch unabhängig von einander an den beiden Orten überzeugt. Die eigenständigen Arbeiten ergänzen sich wirkungsvoll.
Dagmara Genda ist eine seit 2017 in Berlin wohnende Künstlerin und freiberufliche Kunstkritikerin. 1985 wanderten ihre Eltern aus Polen als Wirtschaftsflüchtlinge nach Kanada aus. Dagmara Genda lebte unter anderem in Thunder Bay, Winnipeg, Saskatoon, Toronto, in Alaska in den Vereinigten Staaten sowie in Großbritannien. Seit 2016 wohnt sie in Deutschland.
Weitere Informationen zur Modernisierung und Erweiterung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen finden Sie unter:
https://blb.brandenburg.de/blb/de/unternehmen/baumanagement/amtsgericht-koenigs-wusterhausen/
Der BLB ist der zentrale Partner für die Landesverwaltung Brandenburg bei den Themen Liegenschafts-, Gebäude- und Baumanagement. Als Eigentümer bewirtschaftet er große Teile des Liegenschaftsvermögens des Landes und ist gleichzeitig Vermieter. Für die Kunden im Land Brandenburg, von der Staatskanzlei über das Ministerium der Justiz bis zum Forstamt, für den Bund und bei besonderem Landesinteresse auch für Dritte, managt der BLB Bauprojekte. Weiterhin organisiert er den Fuhrpark der allgemeinen Landesverwaltung Brandenburgs. Die rund 560 Beschäftigten des BLB setzen jeden Arbeitstag ein Bauvolumen von rund 750.000 Euro um. Im gesamten Land Brandenburg verwalten sie gut 500 Liegenschaften mit fast 850 Gebäuden, bewirtschaften über eine Million Quadratmeter Nutzfläche und betreuen rund 1.500 Mietverträge.
Weitere Informationen unter: www.blb.brandenburg.de
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Telefon: +49 (331) 58181-0
Telefax: +49 (331) 58181-555
http://www.blb.brandenburg.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (331) 58181-550
E-Mail: presse@blb.brandenburg.de
Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
Telefon: +49 (331) 866-6007
E-Mail: pressestelle@mdfe.brandenburg.de
Ministerium der Justiz
Telefon: +49 (331) 866-3004
E-Mail: presse@mdj.brandenburg.de