Verfassungsklage als letzter Ausweg für Apothekenhonorare?

Die Apothekerschaft kämpft weiterhin für eine längst überfällige Honoraranpassung, die bislang von der Politik ignoriert wurde. Angesichts dieser frustrierenden Situation zeichnet sich ein möglicher "Plan B" ab. Andeutungen seitens der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) lassen vermuten, dass dieser Plan neben Protesten auch rechtliche Schritte, möglicherweise sogar eine Verfassungsklage gemäß § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG), umfassen könnte.

Die Aussagen von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening auf der Jahresversammlung des Hessischen Apothekerverbands (HAV) haben wichtige Punkte zur Diskussion gebracht. Gemäß dem AMG sollten die Preise und Preisspannen für Medikamente die berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Apotheken und des Großhandels berücksichtigen. Dies umfasst nicht nur die finanzielle Belastung der Patienten, sondern auch die Gewährleistung der Versorgung und Bereitstellung von Arzneimitteln.

Es ist schwer verständlich, warum die Vergütung, insbesondere das Fixum, über Jahre hinweg unverändert blieb, obwohl das Gesetz eine regelmäßige Anpassung vorsieht. Apotheken spielen eine entscheidende Rolle in der Gesundheitsversorgung, und es ist untragbar, dass die Politik ihre Verantwortung für die Versorgung überträgt und die angemessene Vergütung vernachlässigt.

Die Möglichkeit einer Verfassungsklage wird diskutiert, jedoch hält sich die ABDA noch bedeckt und gibt keine konkreten Details preis. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass nicht die ABDA selbst, sondern einzelne Apotheker klageberechtigt sein könnten, was den Prozess komplexer gestalten würde. Zudem besteht die Sorge, dass eine gerichtliche Niederlage die bereits schwierige Situation der Apotheken verschärfen könnte, wie es in der Vergangenheit bei anderen Fällen der Fall war.

Es ist von entscheidender Bedeutung zu betonen, dass die Apothekenhonorare dringend angepasst werden müssen. In den letzten zwei Jahrzehnten wurde das Fixum nur minimal erhöht, was zu einem erheblichen Kaufkraftverlust geführt hat. Angesichts der aktuellen Inflationsraten besteht die Gefahr, dass sich dieser Trend noch verstärkt.

Die ABDA setzt nach wie vor auf politische Lösungen und fordert die Bundesministerien für Wirtschaft und Gesundheit auf, die Honoraranpassung zügig umzusetzen. Die wirtschaftliche Lage der Apotheken ist prekär, und ohne Maßnahmen könnte die Zahl der Apotheken weiter abnehmen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf diese dringlichen Anliegen reagiert. Die Apothekerschaft erwartet Antworten von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und wird seine Reaktionen genau verfolgen. Sollten diese Antworten nicht zur Stärkung der Apotheken führen, sind weitere Protestmaßnahmen nicht ausgeschlossen. Apotheken spielen eine unverzichtbare Rolle im Gesundheitssystem, und ihre gerechte Vergütung ist von größter Bedeutung.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

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