Die Landesapothekerkammer Hessen brachte einen Antrag ein, der den Fokus auf Influencer und soziale Medien legte. Darin wurde der Gesetzgeber aufgefordert, "die gesetzlichen Regelungen an die heutigen modernen Werbeformate anzupassen, sodass das Arzneimittel eine Ware besonderer Art bleibt und nicht weiter bagatellisiert wird". Besondere Aufmerksamkeit galt hierbei der jungen Generation, die vermehrt dieser Art von Werbung ausgesetzt ist. Arzneimittel wurden in diesem Kontext zu Lifestyle-Produkten in einer scheinbaren Welt umgewandelt. Es wurde darauf hingewiesen, dass diese Form der Werbung einer ganzen Generation eine spezifische Einstellung gegenüber Arzneimitteln vermitteln könnte, und auch der unsachgemäße Gebrauch von Arzneimitteln wurde als potenzielle Folge thematisiert, die zu Lieferengpässen führen könnte.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening bekundete ihre ausdrückliche Unterstützung für diesen Antrag und betonte die Notwendigkeit, alle Arzneimittel zu schützen und in die Hände der Apothekerinnen und Apotheker zu legen.
Ein weiterer Antrag setzte sich mit gesundheitsbezogenen Angaben im Internet auseinander. Die Apothekerkammer Nordrhein forderte den Gesetzgeber auf, ein Verfahren zu entwickeln, mit dem Internetseiten, die gesundheitsbezogene Angebote unter Verstoß gegen geltendes Recht präsentieren, gesperrt werden können. Während der Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob es angemessen sei, in das Internet einzugreifen, wenn keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden. Andererseits wurde die Bedeutung einer klaren Haltung in dieser Angelegenheit betont. Letztendlich wurde der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
Ebenfalls ohne Wortmeldung wurde der Antrag des geschäftsführenden ABDA-Vorstands zur OTC-Rabattwerbung angenommen. In diesem Antrag wird der Gesetzgeber dazu aufgefordert, die Vorschriften zur Rabatt- und Preiswerbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel an die unionsrechtlichen Vorgaben gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes anzupassen.
Kommentar:
Die auf dem Deutschen Apothekertag 2023 verabschiedeten Anträge zur Sensibilisierung für Arzneimittelwerbung markieren einen bedeutenden Schritt hin zu einer verantwortungsvolleren und angemessenen Werbung für Arzneimittel. Die Tatsache, dass Werbung durch Influencer in den sozialen Medien und gesundheitsbezogene Angaben im Internet in den Fokus gerückt sind, zeigt das zunehmende Bewusstsein für die Auswirkungen dieser Werbepraktiken auf die öffentliche Gesundheit.
Besonders hervorzuheben ist die Sorge um den Schutz junger Menschen vor irreführender Arzneimittelwerbung und der damit verbundenen Gefahr eines unsachgemäßen Gebrauchs von Arzneimitteln. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Arzneimittel als das betrachtet werden, was sie sind – Produkte von besonderer Bedeutung für die Gesundheit und nicht als Lifestyle-Accessoires.
Die Unterstützung der Apothekerschaft und der ABDA-Präsidentin für diese Anträge verdeutlicht die ernsthafte Sorge um die Integrität der Arzneimittel und die Aufrechterhaltung von Standards in der Branche. Es bleibt abzuwarten, wie die Gesetzgeber auf diese Anträge reagieren und wie sie die Regulierung der Arzneimittelwerbung anpassen werden, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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