Vollmachten und Verfügungen: Wie Patienten ihren Willen äußern können

Patientenverfügung, Patientenvollmacht, Vorsorgevollmacht und das Ehegattenvertretungsrecht sind alles rechtliche Instrumente, die dazu dienen, die medizinische Behandlung und Entscheidungsfindung für einen Patienten zu regeln, der selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Aber wie unterscheiden sie sich?

Vollmachten und Verfügungen dienen dazu, sicherzustellen, dass Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige oder nahestehende Menschen die Wünsche und Interessen einer Person respektieren, wenn diese nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sprechen oder Entscheidungen zu treffen. „Die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen Instrumenten liegen in ihrem Umfang, ihrer Reichweite und den rechtlichen Anforderungen für ihre Gültigkeit“, erläutert Larissa von Paulgerg, zertifizierte Datenschutzbeauftragte bei Ecovis in München.

Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung einer Person über ihre medizinischen Behandlungswünsche. Sie

  • gibt Anweisungen zu spezifischen medizinischen Behandlungen wie lebenserhaltende Maßnahmen oder künstliche Ernährung,
  • tritt in Kraft, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, und
  • dient als Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige.

Patientenvollmacht oder Gesundheitsvollmacht

Eine Patientenvollmacht ist flexibler als eine Patientenverfügung, denn sie ermöglicht es der bevollmächtigten Person, in Echtzeit auf medizinische Situationen zu reagieren.

  • Eine Patientenvollmacht ist eine schriftliche Vereinbarung, in der ein Vollmachtgeber einen Bevollmächtigten oder Vertreter autorisiert, medizinische Entscheidungen in seinem Namen zu treffen, wenn er dazu selbst nicht in der Lage ist.
  • Der Bevollmächtigte handelt im Namen des Patienten und muss dessen Wünsche so gut wie möglich berücksichtigen.
  • Die bevollmächtigte Person handelt im besten Interesse des Patienten und kann medizinische Entscheidungen treffen, die nicht ausdrücklich in der Patientenverfügung enthalten sind.

Mit der Vorsorgevollmacht mehr als medizinische Vertretung möglich

Eine Vorsorgevollmacht umfasst Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen. Sie bietet einen umfassenderen Schutz für den Vollmachtgeber. Benannte Personen (Bevollmächtigte) können im Namen des Vollmachtgebers beispielsweise

  • medizinische Entscheidungen treffen,
  • finanzielle Angelegenheiten regeln,
  • Immobilien verwalten oder
  • über Wohnort oder Pflegebedürfnisse entscheiden.

Ehegattenvertretungsrecht

Das Ehegattenvertretungsrecht ist eine gesetzliche Regelung, die es einem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ermöglicht, medizinische Entscheidungen im Namen des anderen (Ehe-)Partners zu treffen, der das selbst nicht mehr tun kann.

Checkliste: Die Unterschiede zwischen den Vollmachten und Verfügungen

Einen Überblick über Definition, Anwendungsbereich oder Umfang der einzelnen Vollmachten können Sie hier downloaden: https://www.ecovis.com/medizin/vorsorgevollmacht-und-patientenverfuegungen-unterschiede

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