Parlamentarischer Abend der Gesundheitshandwerke

Bürokratieabbau und die Bedeutung der Gesundheitshandwerke für das deutsche Gesundheitssystem standen als Themen im Mittelpunkt des diesjährigen Parlamentarischen Abends der Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke am 11. September 2024 in Berlin. Vertreterinnen und Vertreter der Augenoptik, Hörakustik, Orthopädieschuhtechnik, Orthopädietechnik und Zahntechnik haben gemeinsam mit mehr als 60 Gästen aus der Gesundheitspolitik dabei auch über die zukünftigen Herausforderungen für eine qualitätsorientierte Versorgung mit Zahnersatz in Deutschland diskutiert.

Dominik Kruchen, Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), nahm mit dem Bundesvorstand und Geschäftsführer Kim Nikolaj Japing an der Veranstaltung teil. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, begrüßte die Gäste in der Vertretung des Landes Hessen beim Bund. Er mahnte an, dass es aufgrund des demografischen Wandels, der zu erwartenden Zunahme von Versorgungsfällen sowie des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen einer Neujustierung der Versorgungslandschaft bedürfe.

Hauptredner des Abends war der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), Prof. Dr. Edgar Franke (MdB). Dieser betonte die Wichtigkeit des Gesundheitshandwerks für die Versorgung der Menschen vor Ort und die Notwendigkeit, diese zu entlasten: „Um die adäquate Versorgung der Gesundheitshandwerke auch zukünftig gewährleisten zu können, müssen wir auch hier Bürokratie reduzieren. Denn gerade die Produkte der Gesundheitshandwerke erhöhen die Lebensqualität und die Teilhabe der Bevölkerung am gesellschaftlichen Leben. Sie sind ein unerlässlicher und bedeutsamer Teil der Gesundheitsversorgung.“

Im Austausch mit Kristine Lütke MdB, Obfrau im Gesundheitsausschuss der FDP-Bundestagsfraktion, in der folgenden Panel-Diskussion unterstrich VDZI-Präsident Kruchen zentrale politische Prioritäten des Zahntechniker-Handwerks. Er machte deutlich, dass angesichts der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland eine umfassende Entbürokratisierungsinitiative notwendig sei.

Hierbei müssten zahlreiche Dokumentationspflichten auf Sinnhaftigkeit überprüft werden. Dies gelte besonders für die Klinischen Bewertungen für Sonderanfertiger aus dem europäischen Medizinprodukterecht. Der Gesetzgeber fordert hier von handwerklichen Sonderanfertigern, Klinische Bewertungen für einzelne Produktgruppen vorzuhalten. Aus Sicht des VDZI ist jedoch die Auswahl der befundgerechten Versorgungslösung Verantwortung des Zahnarztes. „Einen Handwerker zu Beginn einer Versorgung erst mal eine Literaturanalyse machen zu lassen, anstatt die eigentliche Fertigung in einem meisterbetriebenen Dental-Labor zu beginnen, könne nicht „Sinn der Sache“ sein. Hier braucht es politisches Momentum aus der Gesundheitswirtschaft, idealerweise aus Handwerk und Industrie zusammen, um gemeinsam mit der deutschen Bundesregierung eine zielgerichtete Novellierung der MDR anzustoßen“, sagte Dominik Kruchen.

Mit Blick auf die wachsende Zahl an investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren im Gesundheitswesen, gerade auch im davon überproportional betroffenen zahnmedizinischen Bereich (iZ-MVZ), betonte der VDZI-Präsident, dass der Gesetzgeber hier faire Wettbewerbsbedingungen herstellen müsse. Neben einer unzureichenden Aufsichtsstruktur stellte Kruchen insbesondere heraus, wie in iZ-MVZ die Herstellung von Zahnersatz in einem geschlossenen Wirtschaftskreislauf dem Wettbewerb entzogen wird. Solche Systeme hätten mit der ursprünglich gedachten Intention eines „Praxis-Labors“ nichts mehr zu tun. Die notwendigen Rahmenbedingungen würden hier unterlaufen. Dies müsste rechtlich geprüft werden.

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