„Mit dieser Vereinbarung schaffen wir die Grundlage für einen zukunftsfähigen Datenaustausch, der die Kommunikation zwischen Praxis und Labor nachhaltig erleichtert. Unser Ziel war es, den gesetzlichen Anspruch in einen tatsächlichen Mehrwert zu übersetzen – sowohl für Dentallabore als auch für die Zahnarztpraxen. Das ist uns gelungen“, erklärt VDZI-Präsident Dominik Kruchen.
Die Einführung der neuen Standards markiert einen Meilenstein in der weiteren Digitalisierung der Dentalbranche. Der nächste Schritt ist nun die Umsetzung der Anforderungen durch die Software-Industrie in ihren Produkten. Weitere Schritte zur Umsetzung und Verbreitung des Verfahrens sind bereits in Planung.
Die neue Vereinbarung, die als Ergänzung zum Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V gilt, umfasst klare Festlegungen zu Inhalt und Umfang der auszutauschenden Daten sowie zu deren Übermittlung. Konkret wird die Vereinbarung durch die Anlage 3 „Anforderungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor gemäß § 88 Abs. 1 S. 2 SGB V“ ergänzt.
Der VDZI stand von Beginn an im engen Austausch mit dem Verband Deutscher Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), um das Projekt praxisnah und zukunftsorientiert zu gestalten. Der VDDS brachte seine Expertise in der Entwicklung und Verbreitung digitaler Schnittstellen ein, um eine breite Akzeptanz sicherzustellen. Die KZBV lieferte fachlichen Input, um die neuen Verfahren optimal auf die Abläufe in Zahnarztpraxen abzustimmen.
Die neue Vereinbarung sowie die Anlage 3 stehen hier zum Download zur Verfügung.https://www.vdzi.de/TIVereinbarung
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