Versorgungsqualität, Fairness und Bürokratieabbau: Koalitionsvertrag greift Forderungen des Zahntechniker-Handwerks auf

Der vorgestellte Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD enthält mit Blick auf das Gesundheitswesen zentrale Aussagen, die auch für das Zahntechniker-Handwerk von Bedeutung sind.

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) begrüßt insbesondere die geplante Einführung eines Regulierungsgesetzes für investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ). Das Zahntechniker-Handwerk fordert bereits länger eine klare berufsrechtliche Trennlinie zwischen zahnärztlicher und zahntechnischer Tätigkeit in investorengetrangenen MVZ. Dass die zukünftige Bundesregierung allerdings das Thema der zunehmenden Ausweitung sogenannter „Praxislabore“ in investorengetragenen iZ-MVZ ausspart, ist ein Versäumnis – hier ist angesichts der Zunahme von iZ-MVZ eine rechtliche Nachschärfung notwendig.

Die angekündigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen sieht der VDZI grundsätzlich positiv. Entscheidend wird sein, dass die angekündigten Vorhaben tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung kleiner und mittelständischer Betriebe führen. „Gerade zahntechnische Labore leiden unter einem wachsenden Verwaltungsaufwand, der Ressourcen bindet, welche besser in Ausbildung, Qualitätssicherung und Patientenversorgung investiert wären. Insgesamt ist die Entlastung mittelständischer Unternehmen im Handwerk noch nicht ambitioniert genug“, betont VDZI-Präsident Dominik Kruchen.

Für die GKV streben die Koalitionspartner eine Sicherstellung der hohen Versorgungsqualität an, gleichzeitig sollen Ausgaben reduziert und die Betragssätze stabilisiert werden. Union und SPD planen dafür die Einsetzung einer Expertenkommission unter Einbeziehung der Sozialpartner, die bis zum Frühjahr 2027 konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten soll.
In den kommenden Wochen und Monaten wird sich der VDZI proaktiv in die Diskussionen um die Nachhaltigkeit der GKV-Finanzen und das Leistungsniveau sowie um den Mindestlohn einbringen.  

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