Hintergründe und Handlungsempfehlungen bei Algen und Pilzbewuchs

Mit ihrer deutschlandweiten Vortragsreihe „Algen und Pilze an der Fassade“ widmete sich die quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG in der diesjährigen Seminarsaison einem ebenso kontroversem wie komplexen Thema. Der fachliche Hintergrund der Referenten spiegelte die Vielschichtigkeit des Phänomens wider: Experten aus der Mikrobiologie, Industrie, Bauphysik und Handwerk sowie der Rechtswissenschaft referierten zu Ursachen, Wachstumsbedingungen sowie Lösungsansätzen und gaben konkrete Handlungsempfehlungen. Über 300 Fachhandwerker, Gutachter, Planer und Architekten sowie Teilnehmer aus dem Baustofffachhandel und der Wohnungswirtschaft brachten sich auf den neuesten Stand.

Algen, Cyanobakterien, Pilze, Hefen und Flechten standen im Fokus des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für „Mikrobielle Schäden im Bauwesen“, Dr. Thomas Warscheid, der die Veranstaltung eröffnete. Mikrobieller Befall an Fassaden, so Warscheid, sei ein allgemeines Umweltrisiko, da diese Mikroorganismen nun einmal Teil der Natur seien. Dem gegenüber stehe die planerische und handwerkliche Aufgabe, dass das Bauwerk mangelfrei entsteht und bleibt. Elementar hierfür sei ein intakter konstruktiver Feuchteschutz, damit Regen- und Spritzwasser sowie Taufeuchte für Organismen nicht verfügbar sind. Weitere Voraussetzungen für dauerhaft mangelfreie Fassaden seien optimale Baustoffe und Beschichtungen, qualifizierte Verarbeitung sowie kontinuierliche Wartung und Pflege. Grundlegend mikrobiell resistent seien Baustoffe, die mineralisch, sorptiv, diffusionsoffen und alkalisch sind.

Gesamtbetrachtung des Wandaufbaus bis in den Untergrund
„Was darf rein und was muss wie schnell wieder raus?“, lautete die Ausgangsfrage des Architekten, Stuckateurmeisters und öffentlich bestellten Sachverständigen Harry Luik zum Feuchtehaushalt an der Fassadenoberfläche. Wichtig sei nicht nur die oberste Schicht, sondern das Gesamtsystem bis in den Untergrund zu betrachten. Der Fassadenaufbau müsse eine schnelle Rücktrocknung ermöglichen, sagte Luik. „Die ideale Fassade ist an der Oberfläche kapillar leitfähig, sodass aufgenommenes Wasser schnell wieder abgegeben werden kann.“ Ein Kardinalfehler bei Bestandsputzen sei der Anstrich eines alten offenporigen, mineralischen, hydrophilen Putzes. Denn Farbanstriche sind immer wasserabweisender als Putze. Der Wandaufbau werde zur „Wasserfalle“, die Folge: neben anderen Erscheinungen vor allem mikrobieller Bewuchs.

Einen materialspezifischen Diskurs aus Herstellersicht führte Martin Sassning, Leiter Produktmanagement und Anwendungstechnik bei der quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG. Nicht weniger als 15 Einflussgrößen, die für Zeitpunkt und Ausmaß des mikrobiellen Befalls auschlaggebend sind, benannte Sassning. Hierunter fallen etwa mit der geografischen Lage, Niederschlag, Himmelsrichtung und Verschattung etliche Faktoren, die sich dem Einfluss von Baustoffindustrie und Planung sowie Ausführung entziehen. Der Zeitraum der effektiven Wirkweise von Bioziden in Abhängigkeit dieser Objektbedingungen ist seriös nicht vorherzusagen. Besser seien Beschichtungen, die physikalisch und damit dauerhaft für einen kontrollierten Feuchtigkeitshaushalt der Fassade sorgen. Dem bauphysikalischen Schutzprinzip „Physik statt Chemie“ folgt das HYDROCON-System von quick-mix. Der mineralische Edelputz ermöglicht ein kontrolliertes Tauwassermanagement an der Oberfläche. Der Funktionsanstrich weist Regen ab, Taufeuchte wird kontrolliert aufgenommen und abgegeben. IR-aktive Komponenten beschleunigen die Rücktrocknung.

Juristisch droht beim WDVS eine „Never-Ending-Story“

Nicht weniger vielschichtig erscheint das Thema im Lichte der aktuellen Rechtsprechung, wie Rechtsanwalt Dr. Frederik Neyheusel unter dem Titel „Einmal Schimmel – immer Mangel?“ darlegte. Neben widersprüchlichen Urteilen machten Verfahrens- und Gutachterkosten den Streitfall schnell zu einem unverhältnismäßigen unternehmerischen Risiko. Im schlimmsten Fall werde die Mängelbeseitigung am WDVS wegen des Neubeginns der Gewährleistungsfrist bei jeder Nachbesserung zu einer „Never-Ending-Story“. Der Ratschlag des Juristen lautete folgerichtig: Meiden Sie Rechtsstreite! Der Schlüssel hierzu liege zum einen in der richtigen Vertragsgestaltung, zum anderen in der Aufklärung und Beratung des Bauherren: „Wenn Sie überlegenes Fachwissen besitzen, müssen Sie Ihren Vertragspartner auf Augenhöhe bringen. Informieren Sie proaktiv über mögliche Risiken und dokumentieren Sie dies, denn: Wer schreibt, der bleibt“, riet Neyheusel.

Die quick-mix Gruppe hat Hintergründe, Ursachen und Lösungsansätze zu Algen und Pilzen an der Fassade in einer umfassenden Broschüre aufgearbeitet. Das 42 Seiten starke Heft ist über das technische Marketing unter der Rufnummer +49 541 601-643 sowie zum Download auf www.quick-mix.de erhältlich.

Über die quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG

Die quick-mix Gruppe mit Hauptsitz in Osnabrück ist ein internationaler Anbieter für nachhaltige System-Baustoffe in Premiumqualität. Unter den Marken quick-mix, SCHWENK Putztechnik und tubag werden Werktrockenmörtel und bauchemische Produkte für Mauerwerk, Fassade und Innenraum, Fliese und Boden sowie für den Garten-, Landschafts- und Straßenbau entwickelt, produziert und vermarktet. quick-mix ist ein Unternehmen der Sievert Baustoffgruppe.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG
Mühleneschweg 6
49090 Osnabrück
Telefon: +49 (541) 601-01
Telefax: +49 (541) 601-853
http://www.quick-mix.de

Ansprechpartner:
Carsten Hinnah
Sputnik GmbH Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (251) 625561-20
E-Mail: hinnah@sputnik-agentur.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.