Schäden an Bauwerken systematisch verhindern

In Deutschland kommt es immer wieder zu Einstürzen oder Teileinstürzen von Bauwerken, beispielsweise im November 2023 bei der Elisabethkirche in Kassel, im Juli 2024 bei einem Supermarkt in Ratzeburg oder im August 2024 bei einem Hotel in Kröv. Dabei sind Betreiber öffentlicher und gewerblich genutzter Bauwerke laut TÜV SÜD dazu verpflichtet, für ihre Sicherheit zu sorgen. Die VDI-Richtlinie 6200 ermöglicht ein systematisches Vorgehen.

Für die Sicherheit von öffentlichen und gewerblich genutzten Bauwerken sind die Betreiber verantwortlich. Das umfasst die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung sowie regelmäßige Bauwerksprüfungen. „Die Bauwerksprüfungen müssen von zertifizierten Sachverständigen durchgeführt werden“, sagt Dr.-Ing. Matthias Rudlof, Fachgruppenleiter Standsicherheit im Geschäftsfeld Bautechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Dadurch wird sichergestellt, dass bei den Prüfungen alle relevanten baulichen und technischen Standards berücksichtigt werden.“

Die wiederkehrenden Bauwerksprüfungen umfassen Feststellungen zur Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit. Die VDI-Richtlinie 6200 definiert die konkreten Anforderungen. „Die Richtlinie beschreibt, wie Bauwerksprüfungen strukturiert, effizient und wirtschaftlich durchzuführen sind“, erklärt Dr. Rudlof. Sie ist aus den „Hinweisen für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen“ hervorgegangen, welche die Bauministerkonferenz im September 2006 nach dem folgenschweren Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall mit 15 Toten und vielen Verletzten verabschiedet hat.

Bauwerksbuch – wichtiges Instrument für Bauwerkssicherheit
In den Geltungsbereich der VDI 6200 fallen bauliche Anlagen aller Art mit Ausnahme von Verkehrsbauwerken. Die Richtlinie verpflichtet Betreiber zur Führung eines Bauwerksbuches, das alle relevanten Informationen zu einem Bauwerk enthält – von den statischen Berechnungen oder Genehmigungsunterlagen, über die Chronologie der Umbaumaßnahmen und Umnutzungen bis hin zu den Ergebnissen der durchgeführten Prüfungen. Als Dokumentation des Bauwerks und als Grundlage für Bauwerksprüfungen ist das Bauwerksbuch zentrales Instrument für die Bauwerkssicherheit.

„Das Bauwerksbuch und die Bauwerksprüfungen nach VDI 6200 sind für Betreiber ein absolutes Muss“, betont Dr. Rudlof. Sie kommen damit ihren Betreiberpflichten nach, gewährleisten die Verkehrssicherheit ihres Bauwerks und reduzieren ihr Haftungsrisiko. Darüberhinaus erhalten Betreiber durch die Prüfungen auch belastungsfähige Informationen über den Zustand ihres Bauwerks. Sie können Defizite und Risiken rechtzeitig erkennen, Schäden beheben und den Wert des Bauwerks langfristig sichern.

Ein Fünftel der geprüften Gebäude hat erhebliche Mängel
Das belegt auch eine Auswertung von TÜV SÜD. „Bei rund einem Fünftel unserer Prüfungen stellen wir erhebliche Mängel fest, die sofortige Nachbesserungen bzw. Instandhaltungs-maßnahmen erfordern“, berichtet der Bautechnik-Experte. Nach seiner Überzeugung sind weitere Verschärfungen der gesetzlichen Regelungen sowie eine intensivere Schulung und Sensibilisierung der Verantwortlichen erforderlich, um weitere Gebäudeeinstürze wie in Kassel oder Ratzeburg und weitere Unglücke wie in Bad Reichenhall zu verhindern.

Weitere Informationen zur VDI-6200-Richtlinie und zu den Leistungen von TÜV SÜD im Umfeld der Bauwerksprüfung gibt es unter tuvsud.com/bauwerk-vdi-6200. 

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 28.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dr. Thomas Oberst
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 5791-2372
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: thomas.oberst@tuvsud.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel