Arbeitsschutzverordnung: Einseitige Belastung der Unternehmen muss enden!

Heute befasst sich das Bundeskabinett angesichts der andauernden Corona-Pandemie mit einer neuen Arbeitsschutzverordnung. Bisher galt für Unternehmen: Viele Pflichten, wenig Rechte. Der DMB fordert, dass diese Einseitigkeit ein Ende haben muss.

„Unternehmen sind dazu verpflichtet, sehr viele Maßnahmen zu treffen, um das Infektionsrisiko in den Geschäftsräumen zu minimieren. Zum Beispiel müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber allen Beschäftigten weiterhin zwei Schnelltests pro Woche auf Firmenkosten anbieten. Ob das Angebot dann auch tatsächlich von den Beschäftigten genutzt wird, bleibt aber im eigenen Ermessen. Eine innerbetriebliche Testpflicht besteht nicht.“, beschreibt DMB-Vorstand Marc S. Tenbieg das Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hinzu kommt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach der neuen Arbeitsschutzverordnung Beschäftigte für Impfungen innerhalb der Arbeitszeit freistellen müssen. Demgegenüber besteht jedoch keine Pflicht, einen Impftermin nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeiten zu organisieren.

Noch folgenreicher schlägt sich die Rechte-/Pflichten-Asymmetrie aber bei der Frage nach dem Impf- bzw. Genesenen-Status nieder. Tenbieg kritisiert: „Beschäftigte können frei entscheiden, ob sie ihren Status mitteilen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber hat man aus Gründen des Datenschutzes aber kein Auskunftsrecht. Dabei ist die Kenntnis darüber eine ganz wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Gestaltung der Hygienekonzepte und den Personaleinsatz in den Betrieben.“

Der DMB fordert mehr Gerechtigkeit beim Corona-Arbeitsschutz
Tenbieg richtet deutliche Forderungen an das Bundeskabinett: „Mit der einseitigen Dauerbelastung der Unternehmen in der Corona-Politik muss endlich Schluss sein! Um Betriebsabläufe planen und um Infektionsgefahren minimieren zu können, müssen Arbeitgeber auch berechtigte Informationen zum Impf- bzw. Genesenen-Status der Belegschaft einholen dürfen.“ Tenbieg weiter: „Da jede und jeder ab dem 12. Lebensjahr die Möglichkeit hat, sich impfen zu lassen, wurde das Ende der kostenlosen Corona Schnelltests mit Wirkung ab dem 11.10.2021 beschlossen. Aus dem gleichen Grund muss auch die Testangebotspflicht für Unternehmen enden. Alles andere wäre absurd!“.

Zeit für mehr Vertrauen
„Der DMB versteht durchaus, wieso zuletzt im Zuge der Pandemiebewältigung einige Verpflichtungen den Unternehmen seitens der politischen Entscheider auferlegt wurden. Die Vorzeichen sind nun aber andere. Darum wäre es aus unserer Sicht angemessen, Unternehmen wieder mehr Vertrauen für selbstständige Ermessensentscheidungen zurück zu geben. Zum Beispiel darüber, ob Corona Schnelltests im Betrieb angeboten werden oder nicht.“

Über den Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) e.V. ist der Bundesverband für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Der DMB wurde 1982 gegründet und sitzt in Düsseldorf. Unter dem Leitspruch "Wir machen uns für kleine und mittelständische Unternehmen stark!" vertritt der DMB die Interessen seiner rund 25.000 Mitgliedsunternehmen mit über 500.000 Beschäftigten. Damit gehört der DMB mit seinem exzellenten Netzwerk in Wirtschaft und Politik zu den größten unabhängigen Interessen- und Wirtschaftsverbänden in Deutschland. Der Verband ist politisches Sprachrohr und Dienstleister zugleich, unabhängig und leistungsstark. Spezielle Themenkompetenz zeichnet den DMB in den Bereichen Digitalisierung, Nachfolge, Finanzen, Internationalisierung, Energiewende und Arbeit & Bildung aus. Als dienstleistungsstarker Verband bietet der DMB seinen Mitgliedsunternehmen zudem eine Vielzahl an Mehrwertleistungen. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstandsbund.de.

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